Kulturförderungen
Förderungen Land Burgenland - Abteilung 7
Die Vergabe von Förderungen im kulturellen Bereich (kulturelles Ausstellungswesen, Betrieb kultureller Einrichtungen, Bildende Kunst, Büchereiwesen, Darstellende Kunst, Denkmal- und Ortsbildpflege, Erwachsenenbildung und Kulturanimation, Festspiele, Film- und Fotowesen, Gedenkfeiern und Feste, Heimat- und Brauchtumspflege, Kulturaustausch, Literatur, Medien, Museumswesen, Musik, Schöpferische Freizeitgestaltung, Volkskunst, Wissenschaft und Forschung, Wissenschaftliches Archiv- und Bibliothekswesen) erfolgt auf Basis des Burgenländischen Kulturförderungsgesetzes 1980.
Burgenländisches Kulturförderungsgesetz
Die Grundlagen der burgenländischen Kulturförderung sind im „Gesetz vom 4. Dezember 1980 zur Förderung der kulturellen Tätigkeit“ festgeschrieben.
Die Kulturbeiräte beraten in Förderfragen kultureller Angelegenheiten
Nach § 5 und § 6 des Bgld. Kulturförderungsgesetzes sind zur Beratung der Landesregierung in Förderungsfragen betreffend kultureller Angelegenheiten sechs Kulturbeiräte für die einzelnen Fachbereiche eingerichtet. Die Bestellung der Beiratsmitglieder erfolgt auf Vorschlag des für Kultur zuständigen Regierungsmitgliedes von der Burgenländischen Landesregierung auf die Dauer der Gesetzgebungsperiode des Landtages.
Kulturlogo und Logo 100 Jahre Burgenland
Das Burgenländische Kulturförderungsgesetz verpflichtet zur Verwendung des Kulturlogos, um die Unterstützung des Landes Burgenland entsprechend sichtbar zu machen. Hier sind das Kulturlogo und das Logo 100 Jahre Burgenland als Download verfügbar.