Förderungen Hauptreferat Kultur und Wissenschaft
Die Vergabe von Förderungen im kulturellen Bereich (kulturelles Ausstellungswesen, Betrieb kultureller Einrichtungen, Bildende Kunst, Büchereiwesen, Darstellende Kunst, Denkmal- und Ortsbildpflege, Festspiele, Film- und Fotowesen, Volkskultur und kulturelles Erbe, Kulturaustausch, Literatur, Medien, Museumswesen, Musik, schöpferische Freizeitgestaltung und Kulturanimation, Volkskunst und wissenschaftliches Archiv- und Bibliothekswesen) erfolgt auf Basis des Burgenländischen Kulturförderungsgesetzes 1980, Fassung vom 02.01.2017 sowie auf Grundlage der diesbezüglichen Förderrichtlinien.
Voraussetzung für die Erlangung einer Förderung ist ein schriftliches Ansuchen mit der Beschreibung des Anliegens und einer genauen Kostenaufstellung. Bitte verwenden sie dazu das unten angeführte Förderansuchen - Kulturförderung.
Mit Jänner 2023 wuden neue Förderrichtlinien für die Gewährung von Förderungen nach dem Burgenländischen Kulturförderungsgesetz beschlossen. Im Besonderen möchten wir darauf hinweisen, dass die Einreichfristen geändert wurden.
- Mit dem 1.2., dem 1.5., dem 1.9. und dem 1.11. des Jahres gibt es vier Einreichfristen.
- Anträge für mehrjährige Förderungen, Basisförderung und Jahresprogrammförderungen sind bis zum 1.2.2024 einzureichen.
- Unabhängig vom Projektvolumen ist die Förderung nach dem Burgenländischen Kulturförderungsgesetz mit max. € 120.000 limitiert.
Wir weisen darauf hin, dass der Antrag, um Rechtsgültigkeit zu erlangen, von den laut Statut zeichnungsberechtigten Personen (statutenmäßige Vertretungsregelung) unterschrieben werden muss.
Für Rückfragen stehen ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauptreferates Kultur und Wissenschaft gerne zur Verfügung:
Mail: post.a7-kultur(at)bgld.gv.at
Tel: 057-600/2358
Einreichfristen für 2024:
1. Feber 2024 (zwingend für Anträge auf mehrjährige Förderverträge, Basisförderungen und Jahresprogrammförderungen)
1. Mai 2024
1. September 2024
1. November 2024
Termine für die aktuellen Beiratssitzungen:
Beirat für Volkskultur und kulturelles Erbe:
Beirat für Literatur und Darstellende Kunst:
Beirat für Bildende Kunst:
Beirat für Musik: 19.2.2025
Beirat für Baukultur und Ortsbildpflege:
Beirat für Erwachsenenbildung:
Einsendungen richten Sie bitte an:
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 7 - Bildung, Kultur und Wissenschaft
Hauptreferat Kultur und Wissenschaft
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
Informationen:
Telefon: 057-600/2358
E-Mail: post.a7-kultur(at)bgld.gv.at
Vordrucke zur Förderbeantragung
- Förderansuchen
- Förderansuchen - mehrjähriger Fördervertrag
- Förderungansuchen - Bachelor-, Diplom-, Masterarbeiten, Dissertationen und PhD
- FAQs Kulturförderung des Landes Burgenland (PDF)
- Richtlinien für die Förderung nach dem Burgenländischen Kulturförderungsgesetz
- Burgenländisches Kulturförderungsgesetz, Fassung vom 02.01.2017 (PDF)