Projekt Kulturgutscheine Burgenland

Das eigentlich als Corona-Maßnahme konzipierte Projekt „Kulturgutschein“ geht ins vierte Jahr. In der Zeit von Juni 2020 bis November 2023 wurden dabei Kunstobjekte und künstlerische Dienstleistungen in einem Umfang von € 1.730.000 realisiert.

Ab 2.1.2024 können Gutscheine im Rahmen des Projektes „Kulturgutschein 2024“ erworben werden. Ein Investitionsvolumen von € 400.000 soll den Burgenländischen Kunstmarkt ankurbeln um dadurch eine Verbesserung der Marktsituation für burgenländische Kunstproduktionen und die Verbesserung der Einkommenssituation burgenländischer Künstlerinnen und Künstler zu erreichen. Die in limitierter Stückzahl aufgelegten Kulturgutscheine werden mit einem Anteil von 25 % vom Land Burgenland subventioniert. Kulturgutscheine können nur von volljährigen natürlichen Personen, bis zu einem Maximalwert von € 2.000 pro Kalenderjahr, erworben werden. Der Verkauf der „Kulturgutscheine 2024“ startet ab 02.01.2024. Der Gutscheinankauf für gewerbliche Zwecke ist nicht möglich. Der Verkauf erfolgt je Verfügbarkeit bis spätestens 31.12.2024.

Unter Voraussetzung einer gültigen Kooperationsvereinbarung ist die Annahme von Kulturgutscheinen für folgende Kulturleistungen und künstlerische Werke zulässig:

Bildende Kunst
• Kunstwerke der Kulturgutscheinpartnerin bzw. des Kulturgutscheinpartners, die direkt bei dieser bzw. diesem angekauft werden
• Eintrittsgelder für Workshops betreffend das Kunstschaffen der Kulturgutscheinpartnerin bzw. des Kulturgutscheinpartners, wenn diese:r als Veranstalter:in wirkt und die künstlerische Leistung in einem kulturellen Kontext steht
• Eintrittsgelder bei künstlerisch-kreativen Performances von Eigenproduktionen der Kulturgutscheinpartnerin bzw. des Kulturgutscheinpartners, wenn diese:r als Veranstalter:in wirkt und die künstlerische Leistung in einem kulturellen Kontext steht
• Gagen für künstlerische Leistungen einer Kulturgutscheinpartnerin bzw. eines Kulturgutscheinpartners, die/der für eine Veranstaltung beauftragt wurde; sofern das Ereignis in einem kulturellen Kontext steht und öffentlich zugänglich ist

Musik
• CD-Produktionen der eigenen musikalischen Werke der Kulturgutscheinpartnerin bzw. des Kulturgutscheinpartners, die direkt bei dieser bzw. diesem gekauft werden
• Gagen für künstlerische Leistungen einer Kulturgutscheinpartnerin bzw. eines Kulturgutscheinpartners, die/der für eine Veranstaltung beauftragt wurde; sofern das Ereignis in einem kulturellen Kontext steht und öffentlich zugänglich ist
• Eintrittsgelder für Workshops betreffend das Kunstschaffen der Kulturgutscheinpartnerin bzw. des Kulturgutscheinpartners, wenn diese:r als Veranstalter:in wirkt und die Veranstaltung sowohl öffentlich zugänglich ist als auch in einem kulturellen Kontext steht
• Eintrittsgelder bei musikalischen Aufführungen von Eigenproduktionen der Kulturgutscheinpartnerin bzw. des Kulturgutscheinpartners, wenn diese:r als Veranstalter:in wirkt und die Veranstaltung sowohl öffentlich zugänglich ist als auch in einem kulturellen Kontext steht

Literatur
• Bücher/Hörbücher von burgenländischen Literatinnen und Literaten, die direkt bei diesen angekauft werden
• Gagen für Lesungen und literarische Workshops einer Kulturgutscheinpartnerin bzw. eines Kulturgutscheinpartners, die/der für eine Veranstaltung beauftragt wurde; sofern das Ereignis in einem kulturellen Kontext steht und öffentlich zugänglich ist
• Eintrittsgelder für Lesungen und Workshops betreffend das Kunstschaffen der Kulturgutscheinpartnerin bzw. des Kulturgutscheinpartners, wenn diese:r als Veranstalter:in wirkt und die Veranstaltung sowohl öffentlich zugänglich ist als auch in einem kulturellen Kontext steht

Kulturvereine
• Eintrittsgelder bei Eigenproduktionen regionaler, gemeinnütziger burgenländischer Kulturvereine, wenn diese als Veranstalter wirken und die Veranstaltung sowohl öffentlich zugänglich ist als auch in einem kulturellen Kontext steht
• Verlagseigene Publikationen und Eintrittsgelder bei Eigenveranstaltungen von gemeinnützigen Verlagshäusern – für Eintrittsgelder bei Eigenveranstaltungen nur, wenn das Verlagshaus als Veranstalter wirkt und die Veranstaltung sowohl öffentlich zugänglich ist als auch in einem kulturellen Kontext steht

Weitere Informationen entnehmen Sie den Abrechnungsvorgaben.

Verkauf

Der Verkauf der Kulturgutscheine erfolgt entweder über den extra dafür eingerichteten Online-Shop oder in folgenden Verkaufsstellen:

  • Alle sieben Bezirkshauptmannschaften
  • Kulturzentrum Eisenstadt
  • Kulturzentrum Oberschützen
  • Kulturzentrum Mattersburg

 

Verkaufszeiten im Landhaus:
Mittwoch von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
Um Anmeldung wird ersucht.

 

Nähere Infos unter:
Telefon: 057 – 600/2128 o. 2178 o. 2924
kulturgutschein(at)bgld.gv.at