Gutscheine einlösen
Das Einlösen der Gutscheine erfolgt bei den jeweils gelisteten Gutscheinpartnerinnen und Gutscheinpartnern. Da die Gutscheine in einer limitierten Menge aufgelegt werden, erfolgt der Verkauf solange der Vorrat reicht bzw. bis spätestens 31. Dezember 2024. Kulturgutscheinkäuferinnen und Kulturgutscheinkäufer können die erworbenen Kulturgutscheine bis 31.03.2025 bei den teilnehmenden Künstlerinnen und Künstlern einlösen. Gutscheinpartnerinnen und Gutscheinpartner haben die Möglichkeit, die Kulturgutscheine bis spätestens Ende April 2025 vorzulegen und erhalten – unter Berücksichtigung der Abrechnungsvorgaben den vollen Gutscheinbetrag vom Land Burgenland erstattet.
Die Gutscheine können per Post übermittelt werden oder direkt beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 7 - Bildung, Kultur und Wissenschaft, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt mit dem Kennwort "Kulturgutscheine 2024" vor Ort eingelöst werden. Die fürs Einlösen erforderlichen Unterlagen sind:
- die entwerteten und von der Gutscheinpartnerin bzw. vom Gutscheinpartner gegengezeichneten Gutscheine
- das ausgefüllte Formular "Kulturgutscheine Abrechnung"
Sie erhalten danach den Gesamtwert der vorgelegten Gutscheine innerhalb von wenigen Tagen auf das von Ihnen angegebene Konto.
Formular "Kulturgutscheine Abrechnung" zum Download:
Käuferinnen und Käufer
Wir möchten sie darauf hinweisen, dass bereits erworbene Kulturgutscheine vom Projekt "Kulturgutschein 2023" ihre Gültigkeit nicht verlieren und noch bis Ende März 2024 bei burgenländischen Künstlerinnen und Künstlern sowie Kreativen eingelöst werden können.
Nähere Infos unter:
Telefon: 057 – 600/2127 oder 2116
kulturgutschein(at)bgld.gv.at