Burgenlandstipendium für die Teilnahme an Studienprogrammen (Masterprogramme oder Diplomlehrgang) der Diplomatischen Akademie Wien

Das Land Burgenland ermöglicht einer:m exzellenten, förderungswürdigen und hoch motivierten Studierenden der Diplomatischen Akademie Wien

  • im Studienjahr 2024/25
  • durch die Zurverfügungstellung eines „Burgenlandstipendiums“ in Höhe einer Studiengebühr (im Studienjahr 2024-25: EUR 14.700) bei einem Diplomlehrgang und in der Höhe von zwei Studiengebühren bei Masterprogrammen

die Teilnahme an Studienprogrammen (Masterprogramme oder Diplomlehrgang) der Diplomatischen Akademie Wien.

Der Weg zum Stipendium für ein Studium an der Diplomatischen Akademie Wien:

Melden Sie sich für das Auswahlverfahren ab sofort bis spätestens 01.03.2024 an!

  • Die Anmeldung erfolgt direkt bei der Diplomatischen Akademie Wien während der allgemeinen Bewerbungsfrist (15. Jänner 2024 bis 1. März 2024).
    Nähere Informationen unter:
    https://www.da-vienna.ac.at/programmes/
    und
    https://www.da-vienna.ac.at/en/Admission/Application
  • Basierend auf akademischer Leistung und finanzieller Förderungswürdigkeit erstellt die Diplomatische Akademie Wien nach Abschluss des offiziellen Auswahlverfahren einen Vorschlag von burgenländischen Kandidat:innen und übermittelt dem Land Burgenland alle relevanten Unterlagen. Um als burgenländische:r Kandidat:in aufzuscheinen, ist es erforderlich, einen Bezug zum Land Burgenland anzugeben.
  • Die Auswahl des/der Stipendienempfängers:in obliegt dem Land Burgenland auf Empfehlung einer eigens dafür einberufenen Stipendienjury, welche nach Sichtung der zur Verfügung gestellten Unterlagen ihre Auswahl trifft.
  • Der Unterstützungsbetrag wird nach Rechnungslegung vom Land Burgenland zweckgewidmet direkt auf das Konto der Diplomatischen Akademie Wien überwiesen.
  • Bei vorzeitigem Verlassen des Studienprogramms ist der gewährte Unterstützungsbetrag zurückzuerstatten. Dieser rückerstattete Betrag kann von der DA nach Rücksprache mit dem Land Burgenland an eine:n andere:n Studierende:n weitergegeben werden. Tritt der/die vom Land Burgenland ausgewählte Stipendienempfänger:in wider Erwarten sein/ihr Studium nicht an, so wird ein neuer Vorschlag für die Vergabe des Stipendiums erstellt.
  • Auf das Stipendium besteht kein Rechtsanspruch!

 

Nähere Informationen:
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Kennwort „Burgenlandstipendium“
Abteilung 7 – Bildung, Kultur und Wissenschaft

Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
E-Mail: post.a7-kultur(at)bgld.gv.at

Ansprechperson:
Mag.a Danijela Ilic
0 57-600 / 2356