Die Änderungen der Richtlinien betreffen vor allem zwei Punkte, auf die wir explizit hinweisen wollen:
Zum einem wird unter § 3 (6) die Höhe der Förderung, unabhängig vom Projektvolumen, mit einermaximalen Höhe von € 100.000 limitiert, zum anderen müssen Förderansuchen künftig gemäß § 4 (1) bisspätestens 1. Oktober des Jahres gestellt werden, um noch im selben Jahr bearbeitet werden zu können. Somit wird erstmals eine Einreichfrist festgelegt.
Für Rückfragen stehen ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauptreferates Kultur und Wissenschaft gerne zur Verfügung:
Mail: post.a7-kultur(at)bgld.gv.at
Tel: 02682 / 600 - 2089
- Antragsformular für Kulturförderung, Förderrichtlinien (docx)
- Antragsformular für Kulturförderung, Förderrichtlinien (pdf)
- Burgenländisches Kulturförderungsgesetz, Fassung vom 02.01.2017