Soforthilfe für Menschen im Kunst- und Kulturbereich

Kulturland Burgenland

Kunst- und Kulturtätigen stehen mit dem Härtefallfonds der WKO) und dem Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF) zwei konkrete Unterstützungstöpfe zur Verfügung.

Der Härtefallfonds der WKO richtet sich etwa an frei Dienstnehmer und Ein-Personen-Unternehmen, genaue Informationen, Anfragen und Anträge unter https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html

Für KünstlerInnen, die den Härtefallfonds nicht in Anspruch nehmen können (insbesondere Mehrfachversicherte und all jene, die in der Kunst und Kultur ein Einkommen unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze haben) steht eine Soforthilfe im Künstler-Sozialversicherungsfonds zur Verfügung. Alle Informationen zum Antrag finden sich unter https://www.ksvf.at/covid-19.html.

Die Höhe der Auszahlungen ist in beiden Unterstützungstöpfen gleich, ausgezahlt werden insgesamt maximal 6.000 Euro - in einer ersten Phase bis zu 1.000 Euro, in der zweiten Phase bis zu 2.000 Euro monatlich für maximal drei Monate.