Wesentliche Erneuerungen im Bereich der Kulturförderungen in Kraft getreten!

Neue Förderungsrichtlinien

Mit Jänner 2020 sind neue Förderungsrichtlinien für die Gewährung von Förderungen nach dem Burgenländischen Kulturförderungsgesetz in Kraft getreten!



 Drei wichtige Punkte seien dabei explizit hervorzuheben:

  • Unabhängig vom Projektvolumen ist die Förderung nach dem Burgenländischen Kulturförderungsgesetz mit max. € 100.000 limitiert.

  • Mit dem 1. März 2020, dem 1. Juni 2020 und dem 1. Oktober 2020 gibt es drei Einreichfristen für die Gewährung von Förderungen.

  • Die neuen Kulturförderungsrichtlinien sehen unter bestimmten Rahmenbedingungen mehrjährige Förderverträge vor, wobei für die Gewährung die Empfehlung des jeweiligen Kulturbeirates erforderlich ist.

Neue Förderansuchen

Voraussetzung für das Erlangen einer Förderung im Kultur- und Wissenschaftsbereich ist ein schriftliches Ansuchen mittels standardisiertem Formular samt einer Beschreibung des Anliegens und einer genauen Kostenaufstellung. Das Prozedere für das Ansuchen ist durch die Neuüberarbeitung des Formulars flexibler gestaltet und dadurch vereinfacht worden. Was ist neu?

  • Finanzierungsplan: es gibt im neuen Formular weniger Vorgaben. Dadurch ist dieser Teil individuell gestaltbar

  • Datenschutzblatt: muss nicht mehr extra beigelegt werden, sondern wird mit dem Ansuchen gleich mitunterzeichnet

  • Vereinsregisterauszug: muss nicht mehr beigelegt werden

  • Neue Serviceleistung: Möglichkeit der Aufnahme in den Kultur-Newsletter und/oder in den Adressverteiler der Abt. 7 – Kultur und Wissenschaft

Wichtige Information:

Das Kulturreferat des Landes Burgenland möchte darauf hinweisen, dass der Antrag, um Rechtsgültigkeit zu erlangen, von den - laut Vereinsstatut - zeichnungsberechtigten Personen (statutenmäßige Vertretungsregelung) unterschrieben werden muss.
Das Kulturreferat ersucht die AntragstellerInnen, das neue Ansuchen zu verwenden. Herkömmliche Formate können leider nicht berücksichtigt werden.

Mehrjährige Förderverträge

Für mehr Planungssicherheit im laufenden Kulturbetrieb sollen die seit 1.1.2020 in Kraft getretenen mehrjährigen Förderverträge sorgen. Wer hat Anspruch darauf?

  • Institutionen, die eine Funktion als gemeinnützigen kulturellen Dachverband ausüben (z.B. Blasmusikverband, Chorverband, etc.)

  • Institutionen, die einen Betrieb führen und nicht in der Kultur-Betriebe Burgenland GmbH (KBB) sind (z.B. Hianzenverein, Cselleymühle, KUGA, etc.)

  • Institutionen, die in den letzten fünf Kalenderjahren jährlich einen qualitätsvollen, saisonalen Festspielbetrieb bzw. überregional bedeutende Kunst- und Kulturprojekte durchgeführt haben (z.B. Festivals wie Bildein, etc.)

Weitere Informationen sowie die einzelnen Formulare gibt es unter: https://www.burgenland.at/?id=534.