Ankauf von Kunstwerken der zeitgenössischen bildenden Kunst
Abwicklung der Kunstankäufe des Landes Burgenland
1. Voraussetzungen und Richtlinien für den Ankauf von Kunstwerken
Der Erwerb von Kunstwerken zählt zu den wichtigsten Förderungen des Landes im Bereich der zeitgenössischen bildenden Kunst. Die angekauften Werke werden in die Kunstsammlung des Burgenländischen Landesmuseums aufgenommen. Die Ankäufe des Landes Burgenland erfolgen zur Gänze im Rahmen der Galerienförderung von Bund und Land. Somit werden alle Ankäufe samt Rechnungslegung über eine Galerie abgewickelt. Die Ankäufe haben über eine österreichische Galerie zu erfolgen, die insbesondere ein Augenmerk auf „emerging artists“ und/oder auf bislang noch nicht etablierte Künstler:innen legen.
Im Rahmen der Galerienförderung durch Museumsankäufe sollen drei Akteursgruppen im Kunstgeschehen in direkter oder indirekter Weise gefördert werden: Zum ersten die Museen, die bei österreichischen Galerien Kunstwerke von Künstler:innen, die österreichische Staatsbürger:innen sind oder ihren ständigen Wohnsitz bzw. Lebens- und Arbeitsmittelpunkt in Österreich haben, erwerben. Weiters soll damit bei den Galerien eine erhöhte Motivation geschaffen werden, verstärkt Ausstellungs- und Vermittlungstätigkeit zu entwickeln. Schließlich sollen Kunstschaffende in künstlerischer Hinsicht unterstützt werden.
Schließlich sollen dadurch Kunstwerke mit hoher künstlerischer Qualität von Künstler:innen erworben werden, die damit unterstützt werden und gleichzeitig eine bessere Positionierung und Präsenz erfahren.
2. Bewerbung
Um einen Ankauf von Kunstwerken können sich grundsätzlich alle im Burgenland wohnhaften Künstler:innen bewerben. Weites können auch Bewerbungen von Künstler:innen berücksichtigt werden, die sich regelmäßig um das Kunst- und Kulturschaffen im Burgenland bemühen oder das Burgenland als künstlerischen Rückzugsort gewählt haben. Die Bewerbung hat schriftlich entweder postalisch oder per Mail an post.a7-landesmuseum(at)bgld.gv.at mittels vollständig ausgefülltem Formular zu erfolgen. Um den Vorgaben der Fördervereinbarung gerecht zu werden, müssen auch Künstler:innen, die nicht in einer Galerie vertreten sind, die Rechnungslegung über eine österreichische Galerie abwickeln und sich darum eigenständig bemühen. Dem Formular anzuschließen sind digitale Fotos von bis zu 10 Kunstwerken mit Angabe von Bildtitel, Datierung, Technik, Größe und Preis.
3. Frist
Bewerbungen um einen Kunstankauf sind vollständig im Zeitraum von 1. Jänner bis 1. Juni des jeweiligen Jahres einzureichen. Sie werden dann bis zur Sitzung des Beirats für bildende Kunst in Evidenz genommen. Entscheidungen über Kunstankäufe werden von diesem Beirat, einem Fachexpert:innen-Gremium, getroffen. Nach dem 1. Juni eingelangte Bewerbungen können für dieses Kalenderjahr nicht mehr berücksichtigt und auch nicht für das Folgejahr in Evidenz gehalten werden. Jedoch ist eine neuerliche Bewerbung im Folgejahr möglich. Bei einem getätigten Ankauf muss ein zeitlicher Mindestabstand von vier Jahren, unabhängig vom Ankaufsmonat, zu einem neuerlichen Ankauf liegen.
Information:
Mag.a Margit Fröhlich, BA
E-Mail: post.a7-landesmuseum(at)bgld.gv.at
Tel.: +43-2682-600-1219