Literaturwettbewerb des Landes Burgenland 2025

Das Kulturreferat des Amtes der Burgenländischen Landesregierung würdigt und unterstützt die mit dem Burgenland verbundenen Literat*innen und schreibt im Jahr 2025 einen Wettbewerb für Literatur aus. Der Preis wird für einen Prosatext verliehen. Das Preisgeld beträgt 5.000 EUR.

Die Vergabe des Preises erfolgt auf Grundlage des Burgenländischen Kulturförderungsgesetzes auf Vorschlag einer qualifizierten Jury. Der Jury werden nur vollständige und fristgerecht eingelangte Bewerbungen vorgelegt, die Erfüllung der Formalkriterien wird vorab vom Kulturreferat geprüft.  Es wird darauf hingewiesen, dass keine verbalisierte Jurybegründung erfolgt.

 

Bewerbungsbedingungen:

Antragsberechtigt sind Autor*innen (Voraussetzung ist die Vollendung des 18. Lebensjahres), die folgende Kriterien erfüllen:

  1. Burgenlandbezug
    •   im Burgenland aufgewachsen, wobei ein ausreichender biographischer Bezug, der näher zu 
        erläutern ist, nachgewiesen werden muss,
    •   oder Hauptwohnsitz im Burgenland über einen mehrjährigen Zeitraum (mindestens drei Jahre)
    •   oder der aktuelle Hauptwohnsitz befindet sich seit mindestens drei Jahren im Burgenland
    •   oder die Persönlichkeit / das Werk steht in einem signifikanten, gut dokumentierten Bezug zum 
        Land Burgenland
  2. Nachweis der literarischen Präsenz im Burgenland (z.B. Lesungen)

 

Von der Ausschreibung ausgenommen sind Studierende einer Universität bzw. Hochschule.

Einreichungen, die nicht den Kriterien dieser Ausschreibung entsprechen, bleiben unberücksichtigt.

Nicht berücksichtigt werden z.B.:
Vorhaben, die bereits im Rahmen anderer Förderprogramme des Landes Burgenland 
  (Projektförderungen, Arbeitsstipendien, Großes Kunststipendium, etc.) gefördert werden
Vorhaben, die im Zuge von Förderprogrammen bereits durch das Hauptreferat Kultur und Wissenschaft 
  abgelehnt wurden

 

Bewerbungsunterlagen:

Die Bewerbung muss folgende Unterlagen (in deutscher Sprache) enthalten– bitte gliedern Sie Ihre Unterlagen in einem E-Mail in jeweils 4 separate Anhänge und beschriften Sie diese wie folgt:

  1. Bewerbung:  Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Bewerbungsformular. Durch die Unterschrift wird die Richtigkeit der Angaben bestätigt und das Einverständnis mit den Ausschreibungsbedingungen erklärt.
  2. Person: Lebenslauf mit Geburtsdatum, Geburtsort, Angaben zur Ausbildung, künstlerischer Werdegang, aktuelle berufliche Situation, Beschreibung Ihres Bezuges zum Burgenland, aktuelle Meldebestätigung und falls vorhanden, Meldebestätigung/en, aus der eine zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens drei Jahre zurückreichende Meldung des Hauptwohnsitzes im Burgenland ersichtlich ist.
  3. Projekt: Einzureichen ist ein noch unveröffentlichter Prosatext im Umfang von max. 15 Seiten.
  4. Dokumentation: Nachweis der kontinuierlichen literarischen Arbeit (inkl. Referenzprojekte, Publikationen, etc.) und der literarischen Präsenz im Burgenland (z.B. Lesungen).

 

Bewerbungsfrist:

Die Bewerbungsunterlagen sind per E-Mail laufend bis spätestens 15.5.2025 an das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 7 – Bildung, Kultur und Wissenschaft, Referat Kultur, unter post.a7-kultur(at)bgld.gv.at zu richten. In der Betreffzeile ist der Nachname, Vorname, „Literaturwettbewerb des Landes Burgenland 2025“ anzuführen.

Es werden nur jene Bewerbungen im Auswahlverfahren zugelassen, bei denen alle geforderten Unterlagen ordnungsgemäß eingereicht wurden und alle Ausschreibungskriterien zur Gänze erfüllt werden. Eine Bewerbung ist nur in einer der ausgeschriebenen Sparten möglich. Verspätete Einsendungen können nicht berücksichtigt werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Rechtliche Rahmenbedingungen:

Auf die Zuerkennung des Preises besteht kein Rechtsanspruch.
Für eine allfällige Versteuerung des gewährten Preisgeldes hat der/ die Empfänger*in selbst Sorge zu tragen.
Bewerber*innen sind von einer Förderung ausgeschlossen, sofern über sie bzw. ihr Vermögen im Zeitpunkt der Antragstellung ein Insolvenzverfahren anhängig ist oder ein solches mangels kostendeckenden Vermögens rechtskräftig nicht eröffnet oder aufgehoben wurde und der Zeitraum, in dem in die Insolvenzdatei Einsicht in den genannten Insolvenzfall gewährt wird, noch nicht abgelaufen ist.
Das empfangene Preisgeld ist zurückzuzahlen, wenn dieses durch unrichtige bzw. unvollständige Angaben oder Nachweise zu Unrecht erwirkt worden ist oder zweckwidrig verwendet wurde.
Mit der Annahme des Preisgeldes erklärt sich der/ die Empfänger*in einverstanden, dass Name (Preisträger*in), Verwendungszweck und Höhe des Preisgeldes im Kulturbericht des Landes Burgenland veröffentlicht werden dürfen.

 

Info:

Julia Mauroschek
Telefon: 057-600/2925
E-Mail: post.a7-kultur(at)bgld.gv.at