Notfallfonds für freischaffende Künstlerinnen und Künstler
Die Vergabe des Zuschusses im Rahmen des Notfallfonds erfolgt auf Basis der Richtlinien des Landes Burgenland für die Gewährung von nicht rückzahlbaren Zuschüssen an Künstlerinnen und Künstler für existenzgefährdende, unverschuldete finanzielle Notlagen und auf Grund der vorgelegten Nachweise und Unterlagen.
Voraussetzung für die Gewährung eines Zuschusses ist ein schriftlicher Antrag. Hierfür ist ausnahmslos das unten angeführte Formblatt zu verwenden.
Antragsberechtigt sind selbständig freischaffende KünstlerInnen und Künstler ohne abhängiges Arbeitsverhältnis über der Geringfügigkeitsgrenze, die ihr Erwerbseinkommen seit mindestens 3 Jahren zumindest 75% aus ihrer künstlerischen Tätigkeit bestreiten und die zum Zeitpunkt der Antragsstellung ihren Hauptwohnsitz und/oder ihren Arbeitsmittelpunkt seit mindestens 3 Jahren im Burgenland haben. Über die Zuerkennung des Zuschusses entscheidet ein eigens dafür eingerichtetes Expertengremium.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauptreferates Kultur und Wissenschaft gerne zur Verfügung.
Info:
Mag.a Danijela Ilic
Telefon: 057-600/2356
E-Mail. post.a7-kultur(at)bgld.gv.at
Einreichfrist: Die Antragstellung ist jederzeit möglich.
Einsendungen richten Sie bitte an:
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 7 - Bildung, Kultur und Wissenschaft
Hauptreferat Kultur und Wissenschaft
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
Vordrucke zur Förderbeantragung: