Zuschuss zum Ankauf eines Musikinstruments für Schülerinnen und Schüler an Burgenländischen Musikschulen
Mit dem Förderprogramm soll der Ankauf von Musikinstrumenten für Schülerinnen und Schüler an Musikschulen des Burgenländischen Musikschulwerks mit einem Förderanteil von 25 % des Kaufpreises. jedoch max. € 300 unterstützt werden. Voraussetzung für den Genuss des Förderprogrammes ist das Vorliegen sozialer Bedürftigkeit analog den Richtlinien zur „Teilrückerstattung des Elternbeitrages zum Musikschulbesuch“.
Für Schülerinnen und Schüler an Musikschulen des Burgenländischen Musikschulwerks haben die Erziehungsberechtigten die Möglichkeit einen Zuschuss zum Ankauf eines Musikinstruments zu beantragen.
Die Abwicklung erfolgt über die Abt. 7 - Bildung, Kultur und Wissenschaft, Referat Kultur.
Anspruchsvoraussetzungen:
- Anspruchsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler an Musikschulen des Burgenländischen Musikschulwerkes.
- Der Antrag darf von jener Person eingebracht werden, die Anspruch auf Familienbeihilfe nach dem Familienlastenausgleichsgesetz 1967 hat und im gemeinsamen Haushalt mit der Schülerin bzw. dem Schüler lebt.
- Der Hauptwohnsitz befindet sich im Burgenland.
- Anspruchsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bzw. Personen, die sich noch in einer Schul- oder Lehrausbildung befinden (analog zum Familienbeihilfebezug)
- Soziale Bedürftigkeit liegt vor, wenn das gewichtete Pro-Kopf Familien-Einkommen den Betrag von € 1.066,00 (Stand 2024) nicht überschreitet.
- Der Anspruch besteht nur für ein Musikinstrument pro Kind in einem Zeitraum von 4 Jahren.
- Die eingereichte Originalrechnung darf nicht älter als 6 Monate sein.
Einreichungsform:
Vollständig ausgefülltes Antragsformular mit folgenden Beilagen:
Unselbstständig Erwerbstätige:
- Lohnzettel der letzten 3 Monate
Selbstständig Erwerbstätige:
- Einkommensteuerbescheid für das vorangegangene, veranlagte Kalenderjahr
- Letzter gültiger Einheitswertbescheid (bei nicht buchführungspflichtigen Land- und Forstwirten)
Nachweis*) sonstiger Bezüge, die als Einkommen gelten, insbesondere:
- Pensions-, Renten, Versorgungs- und Ruhegenussbezüge, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, AMFG-Beihilfe, Sozialhilfe/ Mindestsicherung, Krankengeld, Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld/Karenzgeld, Teilzeitbeihilfe, Pflegegeld für Pflegekinder, Waisenpension, Witwenpension/Witwerpension, alle gerichtlich oder vertraglich festgesetzten, in Geld bezogene Unterhaltsleistungen/Alimente, Weiterbildungsgeld (Bildungskarenz), Pflegekarenzgeld, Pensionsvorschuss, Übergangsgeld, Unfallrente, Wiedereinstellungsbeihilfe sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (insbesondere Immobilienvermietung), Werkverträgen, freien Dienstverträgen und ausländischen Einkünften
Weitere Nachweise*):
- Schüler:inbeschreibung, ausgestellt vom Burgenländischen Musikschulwerk, für alle Kinder, für die der Zuschuss zum Ankauf eines Musikinstruments beantragt wird
- Originalbelege*) für den Instrumentenankauf
- Aktuelle Finanzamtsmitteilung über den Bezug der Familienbeihilfe
- Kopie der Kontokarte (Vorder- und Rückseite) bzw. Bestätigung der Bank
- Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung von im Haushalt lebenden Personen
*) Übermittelte Nachweise (Original oder Kopie) werden nicht zurückgesendet.
Einreichungsadresse:
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abt. 7 – Bildung, Kultur und Wissenschaft
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
bzw. per Mail unter post.a7-kultur(at)bgld.gv.at
Nähere Infos:
Mag.a(FH) MMag.a Regina Himmelbauer
Tel.: 057-600/2870
E-Mail: post.a7-kultur(at)bgld.gv.at