Arbeitsstipendien des Landes Burgenland 2025
Das Land Burgenland vergibt für ausgewählte Projekte in den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Film, Literatur, Medienkunst und Musik 10 Arbeitsstipendien in der Höhe von je 2.500 EUR. Burgenländische, selbständig freiberufliche Künstler*innen, künstlerische Kleingruppen und Kollektive erhalten damit die Möglichkeit, künstlerisch tätig zu sein und ein geplantes Projekt (Ausstellung, Buch, Theaterstück, Drehbuch, CD-Aufnahme etc.) vorzubereiten oder abzuschließen.
Die Vergabe der Stipendien erfolgt auf Grundlage des Burgenländischen Kulturförderungsgesetzes auf Vorschlag einer qualifizierten Jury. Es gilt das First-Come-First-Serve-Prinzip.
Der Jury werden nur vollständige und fristgerecht eingelangte Bewerbungen vorgelegt, die Erfüllung der Formalkriterien wird vorab vom Kulturreferat geprüft.
Es wird darauf hingewiesen, dass keine verbalisierte Jurybegründung erfolgt.
Bewerbungsbedingungen:
Antragsberechtigt sind selbständig freiberufliche Künstler*innen (Voraussetzung ist die Vollendung des 18. Lebensjahres) ohne abhängiges Arbeitsverhältnis über der Geringfügigkeitsgrenze (hochgerechnet auf ein Jahreseinkommen), die folgende Kriterien erfüllen:
Burgenlandbezug
• im Burgenland aufgewachsen, wobei ein ausreichender biographischer Bezug, der näher zu
erläutern ist, nachgewiesen werden muss,
• oder Hauptwohnsitz im Burgenland über einen mehrjährigen Zeitraum (mindestens drei Jahre)
• oder der aktuelle Hauptwohnsitz befindet sich seit mindestens drei Jahren im Burgenland
• oder die Persönlichkeit / das Werk steht in einem signifikanten, gut dokumentieren Bezug zum Land
Burgenland- Abschluss eines einschlägigen Studiums bzw. einer entsprechenden Berufsausbildung oder Nachweis einer mehrjährigen künstlerischen / kulturellen professionellen Praxis im jeweiligen Fachgebiet
- Nachweis der künstlerischen Präsenz im Burgenland (Ausstellungen, Lesungen, Konzerte…)
- Der Projektstart muss im Jahr 2025 erfolgen.
Von der Ausschreibung ausgenommen sind jene Personen, denen im Jahr 2023 oder 2024 bereits ein Arbeitsstipendium des Landes Burgenland oder das Große Kunststipendium des Landes Burgenland 2023, 2024 oder 2025 gewährt wurde sowie Studierende einer Universität bzw. Hochschule.
Nur ein inhaltlicher Burgenland-Bezug eines geplanten Projekts ist nicht ausreichend für eine Förderung.
Einreichungen, die nicht den Kriterien dieser Ausschreibung entsprechen, bleiben unberücksichtigt.
Nicht berücksichtigt werden u.a. auch:
- bereits abgeschlossene Projekte
- Projekte im Kontext einer schulischen oder universitären Ausbildung
- Vorhaben, die bereits im Rahmen anderer Förderprogramme des Landes Burgenland
(Projektförderungen, Stipendien etc.) gefördert werden
- Vorhaben, die im Zuge von Förderprogrammen bereits durch das Hauptreferat Kultur und Wissenschaft
abgelehnt wurden
- Materialankauf (z.B. technisches Equipment)
- Auftragsarbeiten
Bewerbungsunterlagen:
Die Bewerbung muss folgende Unterlagen (in deutscher Sprache) enthalten– bitte gliedern Sie Ihre Unterlagen in einem E-Mail in jeweils 4 separate Anhänge und beschriften Sie diese wie folgt:
- Bewerbung: Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Bewerbungsformular. Durch die Unterschrift wird die Richtigkeit der Angaben bestätigt und das Einverständnis mit den Ausschreibungsbedingungen erklärt.
- Person: Lebenslauf mit Geburtsdatum, Geburtsort, Angaben zur Ausbildung, künstlerischer Werdegang, aktuelle berufliche Situation, Beschreibung Ihres Bezuges zum Burgenland, aktuelle Meldebestätigung und falls vorhanden, Meldebestätigung/en, aus der/ denen eine zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 3 Jahre zurückreichende Meldung des Hauptwohnsitzes im Burgenland ersichtlich ist.
- Projekt: detailliertes Konzept zum geplanten Arbeitsvorhaben in künstlerischer und organisatorischer Hinsicht. Das eingereichte Projekt soll eine künstlerische und / oder theoretische Qualität vorweisen, inhaltlich nachvollziehbar sein sowie die Präsenz und Vernetzung der österreichischen Kunst in der nationalen und internationalen Öffentlichkeit stärken. Das Vorhaben muss nicht im Burgenland stattfinden.
- Dokumentation: Nachweis der kontinuierlichen künstlerischen Arbeit (Portfolio, Ausstellungsverzeichnis, bisherige Projekte etc.) und der künstlerischen Präsenz im Burgenland.
Bewerbungsfrist:
Die Bewerbungsunterlagen sind per E-Mail laufend bis spätestens 1.10.2025 an das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 7 – Bildung, Kultur und Wissenschaft, Referat Kultur, unter post.a7-kultur(at)bgld.gv.at zu richten. In der Betreffzeile ist der Nachname, Vorname, „Arbeitsstipendium des Landes Burgenland 2025“ sowie die jeweilige Sparte anzuführen.
Es werden nur jene Bewerbungen im Auswahlverfahren zugelassen, bei denen alle geforderten Unterlagen ordnungsgemäß eingereicht wurden und alle Ausschreibungskriterien zur Gänze erfüllt werden. Eine Bewerbung ist nur in einer der ausgeschriebenen Sparten möglich. Verspätete Einsendungen können nicht berücksichtigt werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Verwendungsnachweis:
Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Empfänger*innen, dem Kulturreferat der Abteilung 7 – Bildung, Kultur und Wissenschaft bis spätestens 1.9.2026 einen ausführlichen Bericht inklusive Dokumentationsmaterial über die erfolgte Tätigkeit vorzulegen. Der Bericht hat alle wesentlichen Informationen zu enthalten und einen Überblick über die Entwicklung, die Umsetzung und das erzielte Ergebnis des Projekts zu gewähren (ggf. Bilddarstellungen, Links zu Filmdateien, Hinweis auf Präsentationsmöglichkeiten etc.).
Veröffentlichung:
Eine öffentliche Präsentation des Arbeitsergebnisses nach Abschluss der Laufzeit des Stipendiums ist gegebenenfalls anzustreben. In dem Fall, dass die Arbeitsergebnisse öffentlich gezeigt, gedruckt bzw. dargeboten werden, besteht die Verpflichtung, die Unterstützung des Landes Burgenland mittels Logo kenntlich zu machen und das Land Burgenland über die beabsichtigte Präsentation bzw. Veröffentlichung zu informieren. Das entsprechende Logo kann hier downgeloadet werden: www.burgenland.at/kulturlogo
Rechtliche Rahmenbedingungen:
Auf die Zuerkennung eines Stipendiums besteht kein Rechtsanspruch.
Für eine allfällige Versteuerung des gewährten Stipendiums hat der/ die Empfänger*in selbst Sorge zu tragen.
Bewerber*innen sind von einer Förderung ausgeschlossen, sofern über sie bzw. ihr Vermögen im Zeitpunkt der Antragstellung ein Insolvenzverfahren anhängig ist oder ein solches mangels kostendeckenden Vermögens rechtskräftig nicht eröffnet oder aufgehoben wurde und der Zeitraum, in dem in die Insolvenzdatei Einsicht in den genannten Insolvenzfall gewährt wird, noch nicht abgelaufen ist.
Empfangene Stipendien sind zurückzuzahlen, wenn diese durch unrichtige bzw. unvollständige Angaben oder Nachweise zu Unrecht erwirkt worden sind oder zweckwidrig verwendet wurden.
Mit der Annahme des Stipendiums des Landes Burgenland erklärt sich der/ die Empfänger*in einverstanden, dass der Name, der Verwendungszweck und die Höhe des Stipendiums im Kulturbericht des Landes Burgenland veröffentlicht werden dürfen.
Info:
Marion Nasztl
Telefon: 057-600/2347
E-Mail: post.a7-kultur(at)bgld.gv.at