Arbeitsstipendien des Landes Burgenland 2024

Das Land Burgenland vergibt für ausgewählte Projekte in den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Film, Literatur, Medienkunst und Musik30 Arbeitsstipendien in der Höhe von je 2.500 EUR. Burgenländische, selbständig freiberufliche Künstler*innen, künstlerische Kleingruppen und Kollektive erhalten damit die Möglichkeit, künstlerisch tätig zu sein und ein geplantes Projekt (Ausstellung, Buch, Theaterstück, Drehbuch, CD-Aufnahme etc.) vorzubereiten oder abzuschließen.

Die Vergabe der Stipendien erfolgt auf Grundlage des Burgenländischen Kulturförderungsgesetzes auf Vorschlag einer qualifizierten Jury. Es gilt das First-Come-First-Serve-Prinzip.
Der Jury werden nur vollständige und fristgerecht eingelangte Bewerbungen vorgelegt, die Erfüllung der Formalkriterien wird vorab vom Kulturreferat geprüft. 
Voraussetzung für die Vergabe eines Stipendiums ist die künstlerische Qualität des eingereichten Projekts.
Über eine Zu- bzw. Absage werden die Bewerber*innen ca. 4-6 Wochen nach Einlangen des Antrages schriftlich informiert. Es wird darauf hingewiesen, dass keine verbalisierte Jurybegründung erfolgt.

 

Bewerbungsbedingungen:

Antragsberechtigt sind selbständig freiberufliche Künstler*innen (Voraussetzung ist die Vollendung des 18. Lebensjahres) ohne abhängiges Arbeitsverhältnis über der Geringfügigkeitsgrenze (hochgerechnet auf ein Jahreseinkommen), die folgende Kriterien erfüllen:

  • Burgenlandbezug
    - im Burgenland aufgewachsen, wobei ein biographischer Bezug, der näher zu erläutern ist, nachgewiesen werden muss,
    - oder Hauptwohnsitz im Burgenland über einen mehrjährigen Zeitraum (mindestens drei Jahre)
    - oder der aktuelle Hauptwohnsitz befindet sich seit mindestens drei Jahren im Burgenland
    - oder die Persönlichkeit/ das Werk steht in einem sonstigen signifikanten Bezug zum Land Burgenland
     
  • Nachweis der künstlerischen Präsenz im Burgenland (Ausstellungen, Lesungen, Konzerte…)
     
  • Abschluss eines einschlägigen Studiums bzw. einer entsprechenden Berufsausbildung
    oder Nachweis einer mehrjährigen künstlerischen/ kulturellen professionellen Praxis im jeweiligen Fachgebiet

 

Von der Ausschreibung ausgenommen sind jene Personen, denen im Jahr 2022 oder 2023 bereits ein Arbeitsstipendium des Landes Burgenland oder das Große Kunststipendium des Landes Burgenland 2024 gewährt wurde sowie Studierende einer Universität bzw. Hochschule.

Einreichungen, die nicht den Kriterien dieser Ausschreibung entsprechen, bleiben unberücksichtigt.

Nicht berücksichtigt werden z.B.:

  • Bereits abgeschlossene Projekte
  • Materialankauf (z.B. technisches Equipment)
  • Vorhaben, die bereits im Rahmen anderer Förderprogramme des Landes Burgenland (z.B.  Projektförderungen, Stipendien) gefördert werden
  • Vorhaben, die im Zuge von Förderprogrammen bereits durch das Hauptreferat Kultur und Wissenschaft abgelehnt wurden
  • Auftragsarbeiten


Bewerbungsunterlagen:

Die Bewerbung muss folgende Unterlagen (in deutscher Sprache) enthalten– bitte gliedern Sie Ihre Unterlagen in einem E-Mail in jeweils 4 separate Anhänge und beschriften Sie diese wie folgt:

  • Bewerbung:  vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Bewerbungsformular (Download)
    Durch die Unterschrift wird die Richtigkeit der Angaben bestätigt und das Einverständnis mit den Ausschreibungsbedingungen erklärt.
     
  • Person: tabellarischer Lebenslauf mit Geburtsdatum, Geburtsort, Angaben zur Ausbildung, künstlerischer Werdegang, aktuelle berufliche Situation, Beschreibung Ihres Bezuges zum Burgenland, aktuelle Meldebestätigung und falls vorhanden, Meldebestätigung/en, aus der/ denen eine zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 3 Jahre zurückreichende Meldung des Hauptwohnsitzes im Burgenland ersichtlich ist.
     
  • Projekt: konkretes Konzept zum geplanten Arbeitsvorhaben in künstlerischer und organisatorischer Hinsicht (ausgenommen Projekte im Kontext einer schulischen oder universitären Ausbildung sowie Projekte, die bereits anderweitig gefördert werden).
    Das eingereichte Projekt soll künstlerische und/ oder theoretische Qualität vorweisen, inhaltlich nachvollziehbar sein sowie die Präsenz und Vernetzung der österreichischen Kunst in der nationalen und internationalen Öffentlichkeit stärken. Das Vorhaben muss nicht im Burgenland stattfinden.
  • Dokumentation: Nachweis der kontinuierlichen künstlerischen Arbeit (Portfolio, Ausstellungsverzeichnis, bisherige Projekte etc.) und der künstlerischen Präsenz.

 

Fehlende Unterlagen werden vom Kulturreferat nachgefordert.

 

Bewerbungsfrist:

Die Bewerbungsunterlagen sind per E-Mail laufend bis spätestens 15. Oktober 2024 an das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 7 – Bildung, Kultur und Wissenschaft, Referat Kultur, unter post.a7-kultur(at)bgld.gv.at zu richten. In der Betreffzeile ist der Nachname, Vorname, „Arbeitsstipendium des Landes Burgenland 2024“ sowie die jeweilige Sparte anzuführen.

Es werden nur jene Bewerbungen im Auswahlverfahren zugelassen, bei denen alle geforderten Unterlagen ordnungsgemäß eingereicht wurden und die alle Ausschreibungskriterien zur Gänze erfüllen. Eine Bewerbung ist nur in einer der ausgeschriebenen Sparten möglich. Verspätete Einsendungen können nicht berücksichtigt werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Auszahlung:

Die Auszahlung des Arbeitsstipendiums in der Höhe von 2.500 EUR erfolgt nach Verfügbarkeit der Kreditmittel.

 

Verwendungsnachweis:

Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Empfänger*innen, dem Kulturreferat der Abteilung 7 – Bildung, Kultur und Wissenschaft bis spätestens drei Monate nach Ablauf des Stipendiums einen ausführlichen Bericht inklusive Dokumentationsmaterial über die erfolgte Tätigkeit vorzulegen. Der Bericht hat alle wesentlichen Informationen zu enthalten und einen Überblick über die Entwicklung, die Umsetzung und das erzielte Ergebnis des Projekts gewähren (ggf. Bilddarstellungen, Links zu Filmdateien, Hinweis auf Präsentationsmöglichkeiten etc.).

Das Kulturreferat behält sich vor, bei Bedarf fehlende Unterlagen und/ oder Informationen nachzufordern.

 

Veröffentlichung:

Eine öffentliche Präsentation des Arbeitsergebnisses nach Abschluss der Laufzeit des Stipendiums ist gegebenenfalls anzustreben. In dem Fall, dass die Arbeitsergebnisse öffentlich gezeigt, gedruckt bzw. dargeboten werden, besteht die Verpflichtung, die Unterstützung des Landes Burgenland mittels Logo kenntlich zu machen und das Land Burgenland über die beabsichtigte Präsentation bzw. Veröffentlichung zu informieren. Das entsprechende Logo kann hier downgeloadet werden: www.burgenland.at/kulturlogo

 

Rechtliche Rahmenbedingungen:

Auf die Zuerkennung eines Stipendiums besteht kein Rechtsanspruch.
Für eine allfällige Versteuerung des gewährten Stipendiums hat der/ die Empfänger*in selbst Sorge zu tragen.
Bewerber*innen sind von einer Förderung ausgeschlossen, sofern über sie bzw. ihr Vermögen im Zeitpunkt der Antragstellung ein Insolvenzverfahren anhängig ist oder ein solches mangels kostendeckenden Vermögens rechtskräftig nicht eröffnet oder aufgehoben wurde und der Zeitraum, in dem in die Insolvenzdatei Einsicht in den genannten Insolvenzfall gewährt wird, noch nicht abgelaufen ist.
Empfangene Stipendien sind zurückzuzahlen, wenn diese durch unrichtige bzw. unvollständige Angaben oder Nachweise zu Unrecht erwirkt worden sind oder zweckwidrig verwendet wurden.
Mit der Annahme des Stipendiums des Landes Burgenland erklärt sich der/ die Empfänger*in einverstanden, dass der Name, der Verwendungszweck und die Höhe des Stipendiums im Kulturbericht des Landes Burgenland veröffentlicht werden dürfen.

 

Info:

Marion Nasztl
Telefon: 057-600/2347
E-Mail: post.a7-kultur(at)bgld.gv.at