Architekturpreis des Landes Burgenland 2025

Das Kulturreferat des Amtes der Burgenländischen Landesregierung lädt zur Einreichung hervorragender Bauten für den Architekturpreis 2025 des Landes Burgenland ein.

 

Teilnahmebedingungen:

Einzureichen sind im Burgenland ausgeführte Bauwerke und gestaltete Freiräume. Als Voraussetzung gilt, dass der Fertigstellungstermin nicht länger als vier Jahre zurückliegt, noch keine Einreichung bei den vorangegangenen Architekturpreisausschreibungen des Landes Burgenland erfolgte und die im Bauwerk angelegte Auseinandersetzung mit den Problemen unserer Zeit und des Landes in ästhetischer wie innovatorischer Hinsicht als besonders vorbildlich zu bezeichnen ist. Die Auszeichnungen beziehen sich auch auf Leistungen des Bauingenieurwesens. Arbeiten können von jeder Person – Architekt:in, Bauingenieur:in, Baumeister:in, Bauträger:in, Bauherr:in – eingereicht werden.

 

Verfahrensart:

Die Jury ermittelt den Preisträger, sowie eine Anzahl weiterer beispielhafte Projekte. Die Beurteilungskriterien werden grundsätzlich von der Jury selbst aufgestellt, wobei jedoch verstärkt auf die Auseinandersetzung mit den Strukturen des Burgenlandes eingegangen werden soll. Dazu soll ein Juryprotokoll verfasst werden. Die Entscheidung der Jury ist endgültig und unanfechtbar. Die Juryentscheidung erfolgt mehrheitlich.

 

Jury:

Bernado BADER . Architekt, Bregenz . Prof. Architektur und Kunst, Kunstakademie München
Vertr.: wird in Kürze bekannt gegeben

Hans GANGOLY. Architekt . Graz, Wien . Univ.-Prof. Gebäudelehre, TU Graz
Vertr.: Peter RIEPL . Architekt, Linz

Anna WICKENHAUSER . Architektin, Wien . Univ.-Prof.in Architektur und Entwerfen, Kunstuniversität Linz
Vertr.: Ulrike TINNACHER . Architektin, Wien

Kristina MACHERHAMMER . Architektin, Wien / Ollersdorf
Vertr.: Johanna AUFNER . Wien

Susanne SCHMALL . Beirat für Baukultur
Vertr.: Erich KUGLER . Architekt, Beirat für Baukultur

 

Einreichung:

Zur Einreichung gefordert ist eine ausreichende Dokumentation des jeweiligen Bauwerkes mit Plänen, Fotos, Erläuterungsbericht und Datenblatt in folgender, digitaler Form:

   Einreichunterlagen:

   A      A3-Mappe Querformat mit Projekt-Präsentation mit Plänen, Fotos, Erläuterungsbericht
           (PDF, max. 15 MB).

   B      Plakat Din A1 Querformat mit Projekt-Präsentation mit Plänen, Fotos, Erläuterungen
           (PDF, max. 15 MB).

   C      Einzeldateien in folgender Ordnerstruktur und folgenden Dateiformaten:

           „0_Datenblatt“ (pdf, docx)*
           „1_Pläne“ (pdf)
           „2_Fotos“ (gängige Bildformate, Auflösung min. 300 dpi)
           „3_Erläuterungsbericht“ (pdf, docx)

*Die Datenblattvorlage steht hier zum Download zur Verfügung: LINK

Die Einreichunterlagen sind digital auf einem Datenträger (USB-Stick) zu übermitteln.

 

Die Einreichung ist mit dem Kennwort „Architekturpreis 2025“ zu versehen und bis spätestens 14. April 2025 an das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abt. 7 – Bildung, Kultur und Wissenschaft, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt zu senden (Poststempel) bzw. bis spätestens 15:00 Uhr im Landhaus-Alt, 3. Stock, Zimmer 320 abzugeben.

 

Es werden nur jene Bewerbungen zum Wettbewerb zugelassen, bei denen alle geforderten Unterlagen ordnungsgemäß eingereicht wurden. Verspätete Einsendungen können nicht berücksichtigt werden. Entscheidend für die fristgerechte Bewerbung ist das Datum des Poststempels. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Verfahrens-Organisation, Info und Rückfragen:

Architektur Raumburgenland
Fanny Elßler-Gasse 4
7000 Eisenstadt

DI Nikolaus Gartner
0043 699 11039091
ng(at)raumburgenland.at

 

Auslober:

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abt. 7 – Bildung, Kultur und Wissenschaft
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt

Dr.in Pia Bayer
057-600/2248
post.a7-kultur(at)bgld.gv.at
www.burgenland.at/kulturwettbewerbe

 

Termine:

14.04.   15:00 Uhr   Einreichfrist
14.06.                      Jurysitzung
Herbst 2025             Veröffentlichung der Ergebnisse, Preisverleihung und Ausstellung

 

Urheber- und Nutzungsrechte:

Die Urheberrechte der eingereichten Unterlagen (Texte, Bilder, Pläne) verbleiben uneingeschränkt bei den jeweiligen Urheber:innen. Im Rahmen der Ausstellung, die im Rahmen der Preisverleihung gezeigt wird und – als Wanderausstellung konzipiert – an weiteren Orten im Burgenland gezeigt wird, des Katalogs (Broschüre), der Dokumentation, der medialen Berichterstattung sowie der Kommunikationskampagne behält sich die Verfahrensorganisation bzw. die auslobende Stelle die Nutzung der Unterlagen (Texte, Bilder, Pläne) sowie etwaiger anderer eingereichter Materialien unter Nennung der Urheber:innen vor.

Mit Übermittlung der Einreichunterlagen stimmen die Urheber:innen dieser Nutzung zu. Des Weiteren stimmen sie der Verwendung der persönlichen Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) für Zusendungen im Kontext des Architekturpreises zu, sofern ihre Daten dafür nicht an Dritte weitergegeben werden.

Die Urheber:innen können per E-Mail an die Verfahrensorganisation diese Zustimmung widerrufen. Grundsätzlich steht ihnen bezüglich ihrer beim Architekturpreis gespeicherten Daten das Recht auf Auskunft, Richtigstellung, Einschränkung und Widerspruch zu einer Datenverarbeitung sowie Löschung und Übertragbarkeit der persönlichen Daten zu.

 


[1] Statuten des Architekturpreis des Landes Burgenland