Förderung Alltagsradverkehr
Das Burgenland bekennt sich mit dem Masterplan Radfahren zu einer Steigerung des Radverkehrsanteils. Viel kann auf der organisatorischen Ebene oder durch Bewusstseinsbildung bewegt werden. Bei notwendigen Infrastrukturmaßnahmen muss aber auch der finanzielle Rahmen stimmen. Daher wurde Ende 2019 eine auf den Alltagsradverkehr ausgerichtete Förderschiene etabliert. Regionale Radrouten und Zubringerstrecken zu Bahn und Bus stehen dabei im Mittelpunkt. Routen mit hohem Potenzial (regionale Hauptradrouten aus den Radbasisnetzen) werden mit einem höheren Fördersatz besonders unterstützt.
Servicestelle für diese Förderschiene ist die Mobilitätszentrale Burgenland, die gleichzeitig auch die Funktion der Radverkehrskoordination des Landes Burgenland inne hat.
Gefördert werden folgende Maßnahmen:
- Regionale Hauptradrouten: Bonus für im Radbasisnetz festgelegte Strecken mit besonders hohem Potenzial (Fördersatz: max. 60%)
- Regionale Radrouten: gemeindegrenzüberschreitende Radrouten für den Alltagsverkehr (Fördersatz: max. 50%)
- Zubringer zum höherrangigen öffentlichen Verkehr: lokale Hauptradrouten innerhalb der Gemeinde => Bike&Ride für Pendlerinnen und Pendler (Fördersatz: max. 50%)
- Radabstellanlagen: den Qualitätskriterien entsprechende Radabstellanlagen werden mit max. 50% der anrechenbaren Kosten gefördert, gedeckelt mit max. 200 EUR pro Radabstellplatz bzw. mit max. 400 EUR pro Radabstellplatz mit E-Ladestation.
Förderwerberin kann ausschließlich eine burgenländische Gemeinde sein. Förderansuchen sind beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 2 – Hauptreferat Landesplanung – Referat Gesamtverkehrskoordination in Eisenstadt als Förderstelle einzubringen.
- Förderrichtlinie des Landes Burgenland zur Förderung von Radrouten für Alltagsverkehr
- Ansuchen Förderung von Radrouten für den Alltagsradverkehr
Mehr Informationen zum Thema Förderung und Qualitätskriterien für Radabstellanlagen finden Sie auf der Homepage der Mobilitätszentrale Burgenland, Bereich Radabstellanlagen.