Arbeiten auf Straßen, Umzüge, sportliche Veranstaltungen, verkehrsfremde Zwecke
Für Arbeiten auf oder neben der Straße ist eine Bewilligung der Behörde erforderlich, wenn dadurch der Straßenverkehr beeinträchtigt wird. Die Bewilligung ist auf Antrag des Bauführers zu erteilen, wenn die Beeinträchtigung nicht wesentlich ist oder wenn es möglich ist, für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs in anderer Weise zu sorgen (§ 90 StVO).
Auch zur Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken (z.B. Aufstellung von Werbetafeln) oder für sportliche Veranstaltungen auf Straßen (z.B. für Radrennen) bedarf es einer Bewiligung der Behörde.
- Straßenpolizeiliche Bewilligung von Arbeiten auf und neben der Straße (.docx) (.pdf)
Antrag auf Bewilligung nach § 90 Straßenverkehrsordnung 1960 i.d.g.F. - Straßenpolizeiliche Bewilligung von Veranstaltungen - Sportliche Veranstaltungen auf der Straße (.docx)
Antrag auf Bewilligung nach § 64 Straßenverkehrsordnung 1960 i.d.g.F. - Straßenpolizeiliche Bewilligung von Veranstaltungen - Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecke: (.doc) - (.pdf)
Antrag auf Bewilligung nach § 82 Straßenverkehrsordnung 1960 i.d.g.F - Straßenpolizeiliche Bewilligung von Veranstaltungen - Umzüge: (.doc) - (.pdf)
Antrag auf Bewilligung nach § 86 Straßenverkehrsordnung 1960 i.d.g.F. - Straßenpolizeiliche Bewilligung von Werbungen und Ankündigungen außerhalb des Straßengrundes (.docx) - (.pdf)
Hier finden Sie ein Infoblatt zum Download