Eisenbahnbehörden
Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, die Schienen-Control Kommission, die Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH, der Landeshauptmann und die Bezirksverwaltungsbehörden.
das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie für:
- Hauptbahnen
- für bestimmte Verfahren bei vernetzten Nebenbahnen, und zwar
- Konzessionsverfahren
- Genehmigung der Betriebsvorschrift
- Betriebseinstellung
- Genehmigung der Veräußerung oder Verpachtung einer Eisenbahn oder Eisenbahnstrecke
- für alle Angelegenheiten von Eisenbahnverkehrsunternehmen
der Landeshauptmann von Burgenland für:
- Nebenbahnen, insbesondere
- die Beurteilung der Bauentwürfe sowie die Erteilung der Baugenehmigung
- die Erteilung der Betriebsbewilligung
- die Sicherung von Eisenbahnkreuzungen auf Nebenbahnen
- Enteignungsverfahren nach dem Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz
- nicht öffentliche Eisenbahnen (Anschlussbahnen)
die Bezirksverwaltungsbehörde für:
- bestimmte Verfahren bei Anschlussbahnen, z.B. Auflassung von Anschlussbahnen, Rotlichtüberwachung bei Eisenbahnkreuzungen