Weiterbildung

Ausbildungseinheiten für die Weiterbildung sind von ermächtigten Ausbildungsstätten durchzuführen. Die Dauer der Weiterbildung hat 35 Stunden innerhalb von fünf Jahren zu betragen. 

Durch die Weiterbildung sind gem. Anlage 1 GWB für die jeweilige Führerscheinklasse bestimmte Sachgebiete zu vertiefen und zu wiederholen, wobei jedenfalls besondere Betonung auf die Verkehrssicherheit, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und die Reduzierung der Umweltauswirkungen des Fahrens zu legen sind. Die Kenntnisbereich der Weiterbildung müssen den Entwicklungen der einschlägigen Gesetzgebung und der Technik Rechnung tragen und so weit wie möglich dem konkreten Weiterbildungsbedarf des Lenkers gerecht werden (siehe dazu § 12 GWB). 

Der Antrag auf Zulassung als Ausbildungsstätte für die Weiterbildung ist inklusive aller erforderlichen Beilagen schriftlich zu stellen. 
Voraussetzungen für die Erteilung einer Ermächtigung sind, dass die antragstellende Ausbildungsstätte im Hinblick auf die zu vermittelnden Kenntnisse und Fertigkeiten über ausreichendes und qualifiziertes Lehrpersonal, geeignete Schulungsräume und Lehrmittel verfügt (siehe § 13 GWB).