Fahrlehr- und Fahrschullehrberechtigungen
Für die Erteilung von Fahrlehr- und Fahrschullehrberechtigungen sind seit 01.08.2002 die Bezirksverwaltungsbehörden zuständig.
Die Prüfungen hierzu werden über Antrag im Amt der Burgenländischen Landesregierung abgenommen.
Auskünfte:
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 8 – Hauptreferat Verkehrsrecht und Verkehrskontrolle
Tel.: 057-600/2310
E-Mail: post.a8-verkehr@bgld.gv.at