Fahrlehr- und Fahrschullehrberechtigungen

Für die Erteilung von Fahrlehr- und Fahrschullehrberechtigungen sind seit 01.08.2002 die Bezirksverwaltungsbehörden zuständig.

Die Prüfungen hierzu werden über Antrag im Amt der Burgenländischen Landesregierung abgenommen.

Auskünfte:
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 8 – Hauptreferat Verkehrsrecht und Verkehrskontrolle
Tel.: 057-600/2310
E-Mail: post.a8-verkehr@bgld.gv.at