Luftfahrtveranstaltungen
Zivile Luftfahrtveranstaltungen sind Wettbewerbe oder Schauvorstellungen, an denen Zivilluftfahrzeuge beteiligt sind, z.B. die Veranstaltung eines Segelflieger-Wettbewerbes oder die Durchführung von Flugvorführungen jeder Art.
Für die Abhaltung derartiger Veranstaltungen ist über Antrag eine Bewilligung der Luftfahrtbehörde zu erteilen, wobei zu prüfen ist, ob öffentliche Interessen durch die Veranstaltung gefährdet werden könnten.
Wenn sich die zivile Luftfahrtveranstaltung auf mehr als vier Bundesländer erstreckt, ist zur Erteilung der Bewilligung der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerier für Inneres, ansonsten der Landeshauptmann zuständig, in dessen örtlichem Wirkungsbereich die Veranstaltung durchgeführt werden soll.