Modellflüge

Modellflüge außerhalb von Sicherheitszonen dürfen nur mit Bewilligung des Landeshauptmannes durchgeführt werden, wenn das Gewicht des Flugmodells 25 kg übersteigt.

Die Bewilligung wird auf Antrag erteilt, wenn durch den Modellflug öffentliche Interessen nicht gefährdet werden können.