LKW-Nacht-, Wochenend- und Feiertagsfahrverbot - Ausnahmen

An Samstagen von 15:00 bis 24:00 Uhr und an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von 00:00 bis 22:00 Uhr ist das Befahren von Straßen mit Lastkraftwagen mit Anhänger verboten, wenn das höchste zulässige Gesamtgewicht des Lastkraftwagens oder des Anhängers mehr als 3,5 t beträgt. In dieser Zeit ist auch das Befahren von Straßen mit Lastkraftwagen, Sattelkraftfahrzeugen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t verboten.

Das Fahren mit Lastkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t ist weiters in der Zeit von 22:00 bis 05:00 Uhr verboten (Nachtfahrverbot). Gemäß § 45 StVO kann die Behörde auf Antrag Ausnahmen von diesen Verboten auf Antrag bewilligen, wenn ein erhebliches persönliches oder wirtschaftliches Interesse des Antragstellers eine solche Ausnahme erfordert oder wenn sich die ihm gesetzlich oder sonst obliegenden Aufgaben anders nicht oder nur mit besonderen Erschwernissen durchführen ließen und weder eine wesentliche Beeinträchtigung von Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs, noch wesentliche schädliche Einwirkungen auf die Bevölkerung oder die Umwelt durch Lärm, Geruch oder Schadstoffe zu erwarten ist.
Behörde ist die Bezirksverwaltungsbehörde, wenn die Ausnahme in mehreren Bezirken oder Bundesländern gelten soll, die Landesregierung.

Es besteht die Möglichkeit, den Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung vom Wochenend- und Feiertagsfahrverbot und vom LKW-Nachtfahrverbot elektronisch über Internet zu stellen. Der Bescheid wird Ihnen dann ebenfalls elektronisch über Internet zugestellt.

Zu diesem Zweck müssen Sie auf die Homepage des Landes Oberösterreich (https://e-gov.ooe.gv.at/wfv/) einsteigen und sich unter E-Government/Registrierung registrieren lassen, d.h. Sie geben Ihre persönlichen Daten bekannt und auch Ihren Benutzernamen und das Kennwort, mit dem Sie in weiterer Folge über E-Government, Dienste: Ausnahme vom Wochenendfahrverbot und „Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung vom Wochenendfahrverbot, von der Ferienreiseverordnung, vom LKW-Nachtfahrverbot“ stellen können.

Sie finden dort ein Online-Formular vor, das Sie ausfüllen und mit „speichern“ an das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung schicken können.
Vom dortigen Amt wird dieser Antrag dann automatisch an die jeweils örtlich zuständige Landesregierung weitergeleitet, bearbeitet und der Bescheid über Internet zugestellt.