Gefahrgutbeauftragte

Unternehmen, deren Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter oder das mit der Beförderung zusammenhängende Befüllen oder Verpacken sowie Be- oder Entladen umfasst, haben eine oder mehrere qualifizierte Personen mit deren Zustimmung als Sicherheitsberater für die Gefahrgutbeförderung (Gefahrgutbeauftragte) zu benennen.

Die Unternehmen haben dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie binnen eines Monats nach Benennung oder Änderung der Benennung ihre Gefahrgutbeauftragten mitzuteilen. Der Gefahrgutbeauftragte muss Inhaber eines entsprechenden Schulungsnachweises sein, für dessen Erlangung eine Schulung und eine kommissionelle Prüfung absolviert werden müssen. Der Nachweis hat eine Geltungsdauer von fünf Jahren. Die Geltungsdauer wird automatisch um jeweils fünf Jahre verlängert, wenn der Inhaber des Nachweises im letzten Jahr vor dessen Ablauf an einer Fortbildungsschulung teilgenommen und eine Prüfung bestanden hat.

Schulungen für Gefahrgutbeauftragte dürfen nur von Schulungsveranstaltern durchgeführt werden, die dazu behördlich ermächtigt wurden. Im Burgenland wurden ermächtigt:

  • Berufsförderungsinstitut Burgenland, 7540 Güssing, Hauptstraße 13,
  • Marion Meixner, 7000 Eisenstadt, Sandgrubenweg 2,
  • Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Burgenland, 7000 Eisenstadt, Robert Graf-Platz 1.