Waasen - Hanság
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 3. Juni 2008, mit der Flächen der Gemeinden Andau, Tadten und Wallern zum Europaschutzgebiet „Europaschutzgebiet Waasen-Hanság“
LGBL. 2008-57 , Erläuterung, Standard-Datenbogen
___________________________________________________________________________________
Naturräumliche Beschreibung
Südöstlich des Neusiedler See-Gebietes erstreckt sich der großteils in Ungarn liegende Hanság, im österreichischen Teil Waasen genannt. Im 16. Jahrhundert war das Gebiet noch ein Teil des Sees, wurde jedoch im Laufe der Zeit über mehrere Kanäle entwässert. Mit der Effektivität der Abzugsgräben wurde seit 1855 der Fischfang zugunsten der Heuwirtschaft aufgegeben. Nach dem zweiten Weltkrieg sowie vor allem ab 1965 wurden ganze Systeme neuer Abzugsgräben geschaffen, die es ermöglichten, die Wiesenflächen umzubrechen und intensiv ackerbaulich zu bewirtschaften. Südlich von Andau und Tadten sowie südöstlich von Wallern, nahe der ungarischen Grenze, sind Restbestände der einstigen Moorwiesen und Schilfröhrichte erhalten geblieben. Die Kernzone dieser Flächen bilden die 140 ha umfassenden „Kommassantenwiesen“, die 1973 zum Vollnaturschutzgebiet erklärt wurden. 1992 entstand auf diesem Gebiet die Bewahrungszone „Waasen-Hanság“ als Teil des Nationalparks Neusiedler See-Seewinkel. Mit dem EU-Beitritt 1995 erfolgte die Extensivierung großer Ackerflächen im Nahbereich der Kommassantenwiesen unter der Bezeichnung „Rückstauprojekt Hanság“, „Pufferflächen Nationalpark“ und „Ökologieflächen Wallern“. Die Stilllegungen ermöglichten Rückstaumaßnahmen an den Abzugskanälen, um die nunmehr wieder gemähten oder geheckselten Flächen stärker dem Wassereinfluss auszusetzen.
Schutzinhalte
Die folgenden Vogelarten des Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG weisen im Europaschutzgebiet „Hanság“ national bedeutende Brutbestände auf: Wiesenweihe (2-4 Brutpaare), Großtrappe (3-5 brütende Hennen, 5-12 Hähne), Sumpfohreule (2-5, maximal 10 Paare), Blaukehlchen (rund 15-20 Reviere). Beim ebenfalls in Anhang I der genannten Richtlinie enthaltenen Wachtelkönig handelt es sich mit 2-4 Hähnen um das beständigste Vorkommen im Burgenland.
Die folgenden Vogelarten des Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG treten im Gebiet in signifikanten Beständen als nicht brütende Gäste auf: Seeadler (Nahrungsgebiet für die Brutvögel des österreichischen und ungarischen Nationalpark-Gebietes, 11-17 Überwinterer), Kornweihe (österreichweit bedeutendes Durchzugs- und Überwinterungsgebiet), Kaiseradler (wichtiges Jagdgebiet für die Jungvögel der burgenländischen und ungarischen Brutpaare, Brutansiedlung zu erwarten, regelmäßig bis 1-3 Individuen), Rotfußfalke (bedeutender Rastplatz am Frühjahrszug mit bis zu 100 Individuen), Merlin (österreichweit bedeutendes Durchzugs- und Überwinterungsgebiet).
Von den gemäß Artikel 4, Absatz 2 der Richtlinie 79/409/EWG zu erhaltenden Zugvögeln ist das Gebiet v.a. für zwei Arten von besonderer Relevanz: Großer Brachvogel: 2-10 Paare; Braunkehlchen: eines der wenigen österreichischen Tieflandvorkommen dieser Zeigerart für extensiv bewirtschaftetes Grün- und Weideland in feuchten bis frischen Lagen, profitiert zur Zeit von den Beweidungsprojekten im Gebiet.