Artenschutz
Besonderer Pflanzenartenschutz
Es sind alle wild wachsenden Pflanzen geschützt, die in der Roten Liste oder in den Anhängen II, IV und V der FFH-Richtlinie oder im Anhang I der Berner Konvention aufgelistet sind.
Besonderer Tierartenschutz
Zu den geschützten Tierarten des Burgenlandes zählen alle wildlebenden Vogelarten sowie alle wildlebenden Tierarten, die auf der Roten Liste oder den Anhängen II, IV und V der FFH-Richtlinie, den Anhängen II und III der Berner Konvention oder den Anhängen I und II der Bonner Konvention angeführt sind.
Rote Liste Burgenland
Rote Listen sind heute unverzichtbare Instrumente des Naturschutzes. Sie geben darüber Auskunft, mit welcher Wahrscheinlichkeit Arten in gegebenen Zeiträumen (regional) aussterben, sofern keine Gegenmaßnahmen getroffen werden.
Liste geschützter Arten
Eine Liste aller im Burgenland besonders geschützter Pflanzen- und Tierarten gemäß § 15a Abs. (1) und § 16 Abs. (1) des Burgenländischen Naturschutz- und Landschaftspflegegesetzes NG 1990 finden Sie hier.
CITES - Washingtoner Artenschutzabkommen
Das Washingtoner Artenschutzabkommen, auch CITES genannt (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora), regelt den internationalen Handel von gefährdeten Arten sowie daraus entstehenden Erzeugnisse. Durch die Umsetzung der Konvention werden über 3.000 Tier- und 30.000 Pflanzenarten geschützt, die vom internationalen Handel bedroht sind. In Österreich sind die Bestimmungen seit 1982 in Kraft.