Förderungen zum Bau von Storchennestern
Für die Neuerrichtung, den Ersatz oder die Reparatur von Nestern des Weißstorches kann beim Land Burgenland eine finanzielle Unterstützung beantragt werden.
Je nach Verfügbarkeit der entsprechenden Mittel und bei Vorliegen der untenstehenden Fördervoraussetzungen kann eine Förderung bis zu einem Maximalbetrag von 1500,- Euro pro Standort gewährt werden.
Download: Förderrichtlinie Storchenhorstbau 2024
Die Vergabe ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
- Die naturschutzfachliche Zweckmäßigkeit der Maßnahme wird von Seiten des Hauptreferates Naturschutz, Landschaftspflege und Agrarwesen beim Amt der Burgenländischen Landesregierung bestätigt. Zu berücksichtigende Aspekte sind dabei insbesondere die allgemeine Verbreitung des Weißstorchs im Burgenland, die Besiedelungsgeschichte der jeweiligen Standortgemeinde, die Beschaffenheit des vorgesehenen Horststandortes, das Vorhandensein geeigneter Nahrungsflächen.
- Die Wahl des Horststandortes und die Ausführung (z.B. Bauweise der Unterlage) erfolgt in Abstimmung mit dem Hauptreferat Naturschutz, Landschaftspflege und Agrarwesen beim Amt der Burgenländischen Landesregierung.
- Die Förderung beschränkt sich auf die eigentliche Nestunterlage, allfälliges Material für ein Kunstnest oder die Reparatur eines bestehenden Nestes. Sie inkludiert nicht die Bereitstellung oder Reparatur der Trägerstruktur (Mast, Schornstein etc.).
- Der Standort des Horstes ist für mindestens fünf Jahre gesichert (ausgenommen Elementarereignisse).
- Über den Erfolg der Maßnahme (Ansiedelung oder Besuch von Störchen) ist dem Fördergeber innerhalb eines Jahres zu berichten.
Anträge sind zu richten an: post.a4(at)bgld.gv.at
Die Ausbezahlung der Förderung erfolgt nach Vorlage entsprechender Originalbelege.
Ansprechperson bzw. weiterführende Informationen:
Isabella Kirschner
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abt. 4, Hauptref. Naturschutz, Landschaftspflege und Agrarwesen
Tel. 057 600 2811