Berner Konvention
Ziele der Konvention sind der Schutz von überregional gefährdeten Tier- und Pflanzenarten und ihrer natürlichen Lebensräume, die Förderung internationaler Zusammenarbeit beim Artenschutz und eine besondere Beachtung wandernder Tierarten.
Um der rasch zunehmenden Gefährdung und Ausrottung von Tier- und Pflanzenarten zu begegnen, wurde im Jahre 1979 das Übereinkommen über die Erhaltung wildlebender Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume im Rahmen des Europarates ausgearbeitet und 1982 in Kraft gesetzt.
Die streng geschützten Arten sind in den Anhängen I (Pflanzen) und II (Tiere) aufgelistet. Insgesamt sind das rund 400 Arten. Für die in Anhang III genannten geschützten Tierarten ist eine Nutzung durch den Menschen nur in eingeschränktem Ausmaß zulässig. Gebiete, die besondere Bedeutung für das Vorkommen gefährdeter Arten oder als Rastplätze für wandernde Tierarten haben, sind zu erhalten.
Für die Mitgliedsstaaten der EU wurden diese Vorschreibungen mittlerweile insbesondere durch die FFH-Richtlinie und das Natura 2000-Netzwerk abgelöst. Dennoch hat die Konvention auch in der EU große Relevanz, etwa für die europäische Umsetzung der Biodiversitätskonvention oder lokale Aktivitäten.
Österreich ist der Berner Konvention 1983 beigetreten.
Rechtliche Grundlagen: BGBl.Nr. 372/1983
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