Invasive Arten – Im Kampf gegen Aliens

„Invasive Alien Species“ – zu Deutsch invasive gebietsfremde Arten – stellen eine zunehmende Gefährdung für unsere heimische Biodiversität, aber auch unsere Gesundheit und sogar Wirtschaft dar. Die EU-Verordnung 1143/2014 sagt den „IAS“ den Kampf an, indem sie die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, gezielte Maßnahmen gegen invasive gebietsfremde Arten auszuarbeiten und umzusetzen.

Warum gegen IAS vorgehen?

Gebietsfremde Arten („alien species“) oder „Neobiota“ sind Tier-, Pflanzen oder Pilzarten, die in einem bestimmten Gebiet nicht heimisch sind, sondern durch den Menschen aktiv oder passiv eingebracht wurden und sich dort halten oder auch vermehren. In manchen Fällen können solche Neobiota die heimische Biodiversität bzw. Ökosystemleistungen erheblich beeinträchtigen, indem sie heimische Arten negativ beeinflussen, z.B. durch Konkurrenz, Prädation, Übertragung von Krankheiten, Hybridisierung u.a. In diesem Fall spricht man von invasiven gebietsfremden Arten (invasive alien species – IAS). Eine Eindämmung bzw. Bekämpfung dieser Arten ist daher zum Schutz der Biodiversität erforderlich.

Aktionsplan gegen IAS

Um die weitere Einbringung solcher Arten sowie ihre Ausbreitung nachhaltig einzudämmen, trat mit 1. Jänner 2015 die EU-Verordnung 1143/2014 in Kraft, die die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, ein Aktionsprogramm zur nachhaltigen Eindämmung zu erstellen, das folgende Maßnahmen beinhaltet:

• Identifizieren von Pfaden: Die bedeutendsten „Pfade“ – zu verstehen als Möglichkeiten der Einbringung bzw. Ausbreitung – werden identifiziert: z.B. Verunreinigung von Erdmaterial oder Saatgut, blinde Passagiere an Verkehrsmitteln, Verbreitung entlang von Verkehrswegen, Handel (Haustiere, Aquaristik, Zierpflanzen), Kontamination von Geräten (z.B. Angelzubehör), eigenständige Ausbreitung entlang von Wasserwegen etc.

• Aktionspläne: Das Ziel der Aktionspläne ist es, die nicht vorsätzliche Einschleppung und Ausbreitung von in der EU-Verordnung angeführten invasiven gebietsfremder Arten in die bzw. innerhalb der Europäischen Union zu verhindern.  Die Aktionspläne sollen eine Beschreibung der zu treffenden Maßnahmen (z. B. Öffentlichkeitsarbeit, Minimierung von Verunreinigungen) sowie Zeitpläne für deren Umsetzung enthalten.
Die österreichischen Bundesländer haben daher das Umweltbundesamt beauftragt, einen österreichweiten Aktionsplan in Abstimmung mit den betroffenen Bundesinstitutionen und Interessenvertretern zu erstellen. Die aktuelle Version finden Sie hier: Download 

• Management: Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Ausbreitung oder zur aktiven Eindämmung werden für die bereits in den jeweiligen Mitgliedsstaaten verbreiteten bzw. etablierten Arten der Unionsliste (siehe unten) ausgearbeitet.

• Überwachungssystem zur Früherkennung: Prävention, d.h. die Verhinderung der Einschleppung gebietsfremder Arten ist die kostengünstigste Strategie. Einmal eingeschleppte und etablierte invasive Arten sind hingegen nur mit großen Kosten zurückzudrängen, ihre weitere Ausbreitung zu unterbinden ist sehr schwierig und aufwändig. Die Früherkennung ist deshalb zur effektiven Bekämpfung essentiell.

Die IAS-Liste – Aliens im Burgenland?

Zentrales Element der IAS-Verordnung ist eine „Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung“. Diese „Unionsliste“ wird nach einem, bestimmten Kriterien folgenden, Evaluierungsprozess auf Vorschlag der Europäischen Kommission von den Mitgliedsstaaten beschlossen und im Rahmen einer Durchführungsverordnung angenommen. Sie ist dynamisch und soll immer wieder erweitert werden.

Im Burgenland kommen 18 der aktuell 88 Arten der Unionsliste vor, und zwar 13 Tier- und fünf Pflanzenarten. Einige davon, wie der Götterbaum, das Drüsige Springkraut, die Bisamratte oder die Fischart Blaubandbärbling, sind bereits weit verbreitet. Andere wie die Nutria sind lokal etabliert, während manche gelegentlich bei uns auftauchen, etwa infolge illegaler Aussetzungen wie z.B. die Buchstaben-Schmuckschildkröte oder die Nilgans.

Problematische Arten

Nicht alle gebietsfremden Arten wirken sich negativ aus. Aus Naturschutzsicht im Burgenland besonders problematische invasive Arten sind vor allem der Götterbaum, das Drüsige Springkraut sowie der Amerikanische Signalkrebs, der den Erreger der Krebspest überträgt, gegen den heimische Krebsarten keine Abwehrmechanismen besitzen.

Die Asiatische Hornisse

(Vespa velutina) ist in der EU als invasive gebietsfremde Art von unionsweiter Bedeutung eingestuft. Einerseits bejagt sie sehr effizient Honigbienen und wird damit zum Problem für die Imkerei. Andererseits erbeutet sie auch einheimische Wildbienen und andere Bestäuber und kann darüber hinaus Schäden im Obst- und Weinbau verursachen. Sie stammt aus Ostasien, breitet sich nach ihrer Einschleppung in Frankreich in Westeuropa rasch aus, aus Österreich liegt bisher ein gesicherter Nachweis vor (Erstmals Asiatische Hornissen in Österreich gesichtet - salzburg.ORF.at). Bereits im Sommer 2023 wurde sie grenznah in Ungarn gefunden.

Informationen zur Lebensweise dieser invasiven Art und wie man sie von den einheimischen (nützlichen!) Hornissen unterscheiden kann, finden sich in einer Broschüre der AGES Infofolder

Was tun?
Wenn Sie glauben, ein Einzeltier oder ein Nest der Asiatische Hornisse (Vespa velutina) beobachtet zu haben, dann melden Sie bitte diese Sichtung bei der Meldeplattform von "Biene Österreich" unter velutinamelden.at !  

Sie können Ihre Beobachtung (auch von anderen invasiven Arten) auch auf der Meldeplattform www.inaturalist.org melden. Dort eingegebene Meldungen von invasiven Arten von EU-weiter Bedeutung in Österreich werden vom Umweltbundesamt geprüft und von dort bei Bedarf an die zuständigen Landesstellen weiter geleitet. 

Alternativ können Sie Ihre Sichtung mit Foto auch an die Naturschutzabteilung beim Amt der Burgenländischen Landesregierung übermitteln: post.a4-natur-lebensraum@bgld.gv.at

 

Beschränkungen

Für die Arten der Unionsliste gelten folgende Bestimmungen (Art. 7), um ein gezieltes bzw. absichtliches Verbreiten zu verhindern:
• Keine vorsätzliche Einfuhr (bzw. Durchfuhr) durch Gebiete der Europäischen Union
• Keine Beförderung in die/aus der oder innerhalb der Europäischen Union
• Haltungsverbot (Ausgenommen sind Individuen die vor der Nennung auf der Unionsliste im Besitz waren, bis zu ihrem natürlichen Ableben. Vorausgesetzt sie werden so gehalten, dass ein Entkommen und eine weitere Fortpflanzung nicht möglich ist)
• Keine Weitergabe, Verwendung oder Tauschhandel innerhalb der Europäischen Union
• Zuchtverbot (Fortpflanzung, Aufzucht oder Veredelung sind zu unterbinden)
• Keine Freisetzung in die Umwelt in der Europäischen Union
In geprüften Ausnahmefällen, gebunden an bestimmte Voraussetzungen und Zulassungsverfahren, kann von diesen generellen Verboten Abstand genommen werden, vorausgesetzt es besteht ein hohes öffentliches Interesse.

Neobiota aktiv bekämpfen

Die aktive Bekämpfung von invasiven Arten ist je nach Ausbreitungsgrad mühevoll, eine erfolgreiche Verdrängung ist in vielen Fällen kaum mehr möglich. Trotzdem sollte soweit mit vertretbarem Aufwand möglich eine weitere Vermehrung und Ausbreitung unterbunden werden. Die Wahl der Methode ist von Art, Standort, Entwicklungsstadium und der Größe des Ausbreitungsstandortes abhängig und reicht z.B. bei Neophyten vom vollständigen Entfernen und Entsorgen der Pflanze samt Wurzel bis hin zu regelmäßigem Mähen, um ein Aussamen zu verhindern. (siehe weiterführende Informationen)

Öffentliche Bekanntmachung gemäß Art. 8 Abs. 7 IAS-Verordnung

Gemäß Art. 8 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten, ABl. Nr. L 317 vom 4. 11. 2014 (IAS-Verordnung) macht das Land Burgenland die folgenden Angaben öffentlich bekannt: 

Im Land Burgenland bestehen derzeit folgende aufrechte Genehmigungen nach Art. 8 der IAS-Verordnung:

>> Waschbär (Procyon lotor): Haltung von 5 Exemplaren zum Zweck der Ex-situ-Erhaltung, KN 01061900, Genehmigungsdatum: 29.2.2024
>> Nasenbär (Nasua nasua): Haltung von 3 Exemplaren zum Zweck der Ex-situ-Erhaltung, KN 01061900, Genehmigungsdatum: 29.2.2024

Weiterführende Informationen

 www.neobiota-austria.at

Downloads: 
Kanadische und Riesen-Goldrute erkennen und bekämpfen (Dr. Andreas Kranz - Naturteichförderung des Landes Burgenland)
Drüsiges Springkraut erkennen und bekämpfen (Dr. Andreas Kranz - Naturteichförderung des Landes Burgenland)
Staudenknöterich erkennen und bekämpfen (Dr. Andreas Kranz - Naturteichförderung des Landes Burgenland)
Maßnahmen zur Bekämpfung von invasiven Gehölzneophyten (Naturschutzbund Burgenland)
Aliens aus dem Garten – Empfehlungen für eine verantwortungsvolle Gartengestaltung (Bundesforste)
Neophyten - Neue Pflanzen im öffentlichen Raum – ein Ratgeber für Gemeinden (Natur im Garten)
Bekämpfung invasiver Neophyten im Jahreskreis  (Berg- und Naturwacht Steiermark)