Verordnung über die Wiederherstellung der Natur
Am 18. August 2024 trat die Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (engl. Nature Restoration Law) in Kraft – gültiger Verordnungstext: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202401991 .
Die Verordnung umfasst 91 Erwägungsgründe und 28 Artikel, in denen die Ziele und Verpflichtungen sowie die organisatorisch- und rechtlichen Belange der Verordnung geregelt werden.

Nationaler Wiederherstellungsplan
Bis August 2026 sind die Mitgliedstaaten nun aufgefordert einen Entwurf ihres Nationale Wiederherstellungsplanes zu erstellen, der – in einem für alle Mitgliedstaaten einheitlichen Format – zeigt, wie die Verpflichtungen und Ziele der Verordnung erfüllt und erreicht werden sollen.
In Österreich wird der Wiederherstellungsplan vom Bund (unter der Leitung des BMLUK) in enger Zusammenarbeit mit den Bundesländern und unter Einbindung von Stakeholder erstellt.
Das Burgenland unterstützt diesen Prozess mit der Entsendung von insgesamt 10 Personen!

Zeitplan kurzgefasst:
>> bis 1.9.2026 müssen die Mitgliedstaaten jeweils einen Entwurf für einen nationalen Wiederherstellungsplan erstellen und der Europ. Kommission (EC) übermitteln
>> die Kommission meldet innerhalb von 6 Monaten, ob Verbesserungen notwendig sind
>> innerhalb von 6 Monaten nach Eingang der Anmerkungen muss der nat. Wiederherstellungsplan fertiggestellt, veröffentlicht und an die EC final übermittelt werden
>> 30.6.2028 Berichterstattung an die Kommission bezügl konkrete Flächen und Maßnahmen (danach alle 3 Jahre Berichterstattung)
>> 30.6.2031 Berichterstattung für den Zeitraum bis 2030 über die Fortschritte bei der Umsetzung und Beiträge zur Zielerreichung ...detailiert (danach alle 6 Jahre Berichterstattung)
Interessante Links
>>Factsheet: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/api/files/attachment/872908/Factsheet%20on%20Nature%20Restoration%20Law_DE.pdf
>>Europäischer Rat https://www.consilium.europa.eu/de/policies/nature-restoration/
>> Wichtige Informationen zur Wiederherstellungsverordnung sowie den weiteren Prozess liefert: https://biodiversity.europa.eu/europes-biodiversity/nature-restoration/reference-portal-for-nature-restoration-regulation#