CITES - Washingtoner Artenschutzabkommen
Sie sind in Besitz z.B.: einer Griechischen, Maurischen oder Breitrand-Schildkröte? Dann ist CITES und damit das Washingtoner Artenschutzabkommen auch für Sie ein wichtiges rechtliches Thema! –
Dies gilt auch für viele andere Reptilien, die meisten Greifvögel- und einigen Papageienarten.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 338/97 wird das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) in der EU umgesetzt. Darin wird der internationale Handel mit gefährdeten wildlebenden Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer Produkte geregelt. Die Umsetzung der Konvention behandelt ca. 5.800 Tier- und 30.000 Pflanzenarten, die vom internationalen Handel bedroht sind. In Österreich ist das Übereinkommen seit 1982 in Kraft. CITES schafft nicht nur den internationalen rechtlichen Rahmen, sondern auch konkrete Vorgaben für die verfahrenstechnische Abwicklung der Regulierung von Einfuhr, Ausfuhr und Wieder-Ausfuhr lebender oder toter Wildtiere und Wildpflanzen bzw. ihrer Teile oder Derivate.
Mehr Infos dazu – auch zu den Themen Schenkung/Vererbung eines Tieres, Ein- u. Ausfuhr usw. – finden Sie auf der Homepage des zuständigen Ministeriums : https://www.bmk.gv.at/themen/klima_umwelt/naturschutz/artenhandel.html
Für das Burgenland gilt:
Im Falle von Nachzucht bzw. Änderung des Tierbestandes von Anhang A-Arten (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R2117&from=DE) ersuchen wir Sie um Mitteilung unter Verwendung des entsprechenden Formulars:
>> Nachzuchtmeldung,
>> Abmeldung
Bitte senden Sie es
per E-mail an: post.a4-natur-lebensraum@bgld.gv.at
per Post an:
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 4 - Ländliche Entwicklung, Agrarwesen, Natur- und Klimaschutz
Hauptreferat Naturschutz und Landschaftspflege
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte
Dr. Andreas Ranner +43 5 7600-2814 /
Mag.a Kathrin Niklos +43 5 7600-2088 oder
post.a4-natur-lebensraum@bgld.gv.at