Richtlinien des Landes Burgenland zur Förderung von Gesundheits- oder Pflegedienstleistern im Burgenland, welche Personen im „Rahmen des Burgenländischen Anstellungsmodells zu Pflegeausbildungszwecken" angestellt haben
Die demografische Entwicklung zeigt ein Ansteigen der älteren Bevölkerung. Mit einer älteren Bevölkerung gehen auch erhöhte Pflege- und Betreuungsbedarfe und damit vermehrt Bedarfe an Gesundheits- und Pflegeleistungen einher. Schülerinnen und Schüler in Gesundheits- und Pflegeausbildung können bereits ab dem Beginn der Ausbildung einen Dienstvertrag bei einem Gesundheits- oder Pflegedienstleister im Burgenland bekommen. Sie sind voll sozialversichert und haben eine Garantie auf einen fixen Job bei einem Gesundheits- oder Pflegedienstleister. Die Pflege- und Gesundheitsversorgung im Burgenland wird so zusätzlich abgesichert und einem Personalnotstand aktiv entgegenwirkt. Außerdem erfährt die Gesundheits- und Pflegeausbildung dadurch eine Aufwertung und eine größere Wertschätzung.
Das Land Burgenland kann als Träger von Privatrechten eine Förderung von burgenländischen Gesundheits- oder Pflegedienstleistern, welche Personen im „Rahmen des Burgenländischen Anstellungsmodells zu Pflegeausbildungszwecken" anstellen, gewähren. Ziel der Förderung ist es, Ausbildungen in Gesundheits- und Pflegeberufen attraktiver zu gestalten, um mehr Menschen für Gesundheits- und Pflegeberufe zu gewinnen.
Für die nähere Ausgestaltung der Förderleistung, insbesondere zur Bestimmung der Fördervoraussetzungen und zur Festlegung der Förderhöhe wurden die nachstehenden Richtlinien erlassen.