Altenwohn- und Pflegeheime im Burgenland
Wenn der Aufenthalt zu Hause trotz mobiler Unterstützung und häuslicher Pflege nicht mehr möglich ist, stehen im gesamten Burgenland, rund 2.300 Betten in 44 Altenwohn- und Pflegeheimen zur Verfügung. Über die genauen Aufnahmekriterien und Kosten, informieren Sie sich bitte direkt beim ausgewählten Alten und Pflegeheim. Sollten Sie selbst die Heimkosten nicht oder nicht ganz tragen können, so ist es möglich, einen Antrag auf Sozialhilfe bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu stellen damit diese zur Gänze abgedeckt werden können.
Die Qualität der Burgenländischen Altenwohn- und Pflegeheime wird durch das Burgenländische Altenwohn- und Pflegeheimgesetz (LGBl. Nr.61/1996) und die diesbezügliche Verordnung (LGBl. Nr.55/1998 i.d.g.F.) geregelt. Eine Kommission von Sachverständigen prüft die Einrichtungen regelmäßig hinsichtlich der Einhaltung der vorgegebenen Qualitätsstandards.
Neben der Betreuung in einem Heim gibt es auch alternative Wohnformen wie zum Beispiel "Betreutes Wohnen".
Altenwohn- und Pflegeheime im Burgenland (nach Bezirken)
Richtlinie zur Deckung der Personal- und Infrastrukturkosten