Pilotprojekt „Förderung der Betreuung von Pflegebedürftigen durch Angehörige“
Evaluierung des Anstellungsmodells für betreuende Angehörige im Burgenland
Pflegende Angehörige leisten einen wesentlichen Beitrag an der Betreuung von pflegebedürftigen Menschen zu Hause. Durch ihre Leistung wird der Wunsch sehr vieler älterer und hilfsbedürftiger Menschen, möglichst lange im eigenen Zuhause zu bleiben, erfüllt.
Auf Grundlage des § 6 Abs. 1 Z 6, Abs. 2 und 3 sowie § 14 Burgenländisches Sozialhilfegesetz 2000, LGBl. Nr. 5/2000, in der Fassung LGBl, Nr. 64/2019, welches am 1.10.2019 in Kraft getreten ist, unterstützt das Land Burgenland als Träger von Privatrechten im Rahmen eines befristeten Pilotprojekts bei Vorliegen der Voraussetzungen die Betreuung von Pflegebedürftigen ab Pflegestufe 3 durch Angehörige.
Begründet die oder der zur Betreuung namhaft gemachte Angehörige ein Dienstverhältnis zur Pflegeservice Burgenland GmbH (gemeinnützig), fördert das Land Burgenland einen Teil der Lohnkosten inklusive Lohnnebenkosten. Zielgruppe sind Personen im erwerbsfähigen Alter, die sich der Betreuung ihrer Angehörigen widmen wollen.
Sinn dieses Pilotprojekts ist
- die sozialversicherungsrechtliche Absicherung und die Sicherung des Lebensunterhaltes der pflegenden Angehörigen,
- den pflegebedürftigen Personen den Verbleib zu Hause zu ermöglichen und
- durch die Möglichkeit der Heimhelferausbildung mittelfristig zusätzliches Personal für diesen Bereich zu gewinnen.
Neben der Förderung eines Dienstverhältnisses gibt es noch ein weiteres Fördermodell:
- Bezieht die oder der pflegende Angehörige Pensionsleistungen,
- betreut eine in ihrem oder seinem Haushalt lebende pflegebedürftige Person und
- beträgt das Haushaltsnettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen weniger als 1700 Euro monatlich,
kann das Land Burgenland eine Förderung bis zu diesem Betrag gewähren.
Die Förderanträge sind bei der Pflege Service Burgenland GmbH einzubringen und werden dann an das Land Burgenland weitergeleitet.
Sie haben Interesse?
Nähere Informationen erhalten Sie bei den Pflege- und SozialberaterInnen an der für Sie zuständigen Bezirkshauptmannschaft unter der Pflegehotline Tel. 057-600-1000 oder auf der Homepage der
Pflege Service Burgenland GmbH.
Downloads
- Richtlinien des Landes Burgenland für Förderung der Betreuung von Pflegebedürftigen durch Angeghörige, Förderantrag (PDF)
- Richtlinien des Landes Burgenland für Förderung der Betreuung von Pflegebedürftigen durch Angeghörige, Förderantrag (Word)
- Evaluierung des Anstellungsmodells für betreuende Angehörige im Burgenland (PDF)