Ambulante Pflege- und Betreuungsdienste
Das Land Burgenland hat mit den in der „Arbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege und soziale Dienste“ zusammengeschlossenen Organisationen eine Vereinbarung abgeschlossen, um die Leistungserbringung nach festgelegten Qualitätskriterien im ganzen Land sicherzustellen.
Hauskrankenpflege
wird von diplomiertem Gesundheits- und Krankenpflegepersonal sowie PflegehelferInnen geleistet und bietet fachgerechte Pflege (wie Verbandswechsel, Wundpflege, Verabreichung von Insulin, Stomaversorgung, etc.) sowie kompetente Beratung der Patienten und der Angehörigen. Diese Aufgaben werden in Zusammenarbeit mit dem Hausarzt wahrgenommen.
Heimhilfe
bietet Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen (wie hauswirtschaftliche Tätigkeiten, einfache Körperpflege, An- und Auskleiden,...).
Die Inanspruchnahme der Dienste erfolgt bei einer der Trägerorganisationen (siehe Adressenliste), worauf Diplompflegepersonal anlässlich eines kostenlosen und unverbindlichen Erstbesuches den individuellen Pflege- und Betreuungsbedarf erhebt, bzw. die Angehörigen beraten und ihnen wertvolle Anleitungen zur richtigen Pflege geben kann.
- Informationsblatt für die Inanspruchnahme von Pflege- und Betreuungsdiensten
- Richtlinien des Landes zur Durchführung professioneller ambulanter Pflege- und Betreuungsdienste
Information über das Angebot an sozialen Diensten
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 6 - Referat Sozialleistungen
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
Telefon: 057-600/2861
E-Mail: post.a6-soziales(at)bgld.gv.at