Aufruf zur Einreichung von Interessensbekundungen/Projektanträgen für Projekte des Europäischen Sozialfonds-ESF Operationelles Programm "Beschäftigung Österreich 2014 - 2020"
Investitionspriorität:
IP4.1 (8i) ESF Burgenland: Zugang zu Beschäftigung für Arbeitsuchende und Nichterwerbstätige,
einschließlich Langzeitarbeitsloser und arbeitsmarktferner Menschen, auch durch lokale
Beschäftigungsinitiativen und die Förderung der Mobilität der Arbeitskräfte
Projekte zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Erhöhung der Erwerbsquote der Älteren 45+
Die Zwischengeschaltete Stelle Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 6 finanziert im Rahmen des ESF-Programms “Beschäftigung Österreich 2014 – 2020″ neue Projekte im Bereich der Prioritätsachse 4, Maßnahme 4.4, Aktives und gesundes Altern, mit dem Ziel der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Erhöhung der Erwerbsquote der Älteren 45+ sowie der Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Ältere.
Schwerpunkt der Investitionspriorität „Aktives und gesundes Altern“ umfasst daher Maßnahmen zur Sicherung des Verbleibs sowie zur Wiedereingliederung von älteren Personen in Beschäftigung. Die Umsetzung der Maßnahmen soll über Pilotprojekte sowie über Beratungs- und Schulungsmaßnahmen erfolgen. Die Umsetzung von gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten sowie Studien ist nicht Gegenstand dieses Calls. Gemeinsam mit Betrieben sollen Konzepte umgesetzt werden, die das Entstehen gesundheitlicher Probleme verhindern helfen. Im Rahmen von Schulungsmaßnahmen sollen Beschäftigte umgeschult werden und Personalverantwortliche an Schulungen teilnehmen. Die gewonnenen Erfahrungen sollen für die weitere Ausgestaltung von zukünftigen Maßnahmen und Programmen genutzt werden.
Einreichfrist 28.03.2017 – 28.03.2018.
Die Einreichung erfolgt über ZWIMOS.
Call Dokument
Maßnahmen für sozial benachteiligte, arbeitsmarktferne sowie geringfüfig beschäftigte PersonenMaßnahmen für sozial benachteiligte, arbeitsmarktferne sowie geringfüfig beschäftigte Personen
Die Zwischengeschaltete Stelle Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 6 finanziert im Rahmen des ESF-Programms “Beschäftigung Österreich 2014 – 2020″ neue Projekte im Bereich der
Prioritätsachse 4, Maßnahme 4.5.2, Aktive Inklusion, nicht zuletzt durch die Förderung der Chancengleichheit und aktiver Beteiligung, und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit, mit dem Ziel
der Armutsbekämpfung und der Förderung der Inklusion von am Arbeitsmarkt marginalisierten Personengruppen.
Den inhaltlichen Schwerpunkt dieser Investitionspriorität bildet die Armutsbekämpfung durch eine Förderung der Inklusion von am Arbeitsmarkt marginalisierten Personengruppen. Die Maßnahmen sollen sich an Personengruppen mit geringer Erwerbsbeteiligung richten und dadurch an Personen, die von der derzeitigen Verschlechterung am Arbeitsmarkt besonders betroffen sind bzw. auch bei einer Verbesserung der Konjunktur schwer wieder Beschäftigung finden (z. B. Jugendliche, Ältere, Frauen, Personen mit besonderen Bedürfnissen, MigrantInnen und Angehörige von Minderheiten). Die Zielgruppen sollen über abgestimmte Pakete von Förderinstrumenten und arbeitsplatznahe Maßnahmen dauerhaft in den Arbeitsmarkt integriert werden (Inklusionsketten).
Einreichfrist: 28.03.2017 bis 28.03.2018.
Die Einreichung erfolgt über ZWIMOS.
Call Dokument
Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung für Arbeitssuchende und Nichterwerbstätige
Die Zwischengeschaltete Stelle Amt der burgenländischen Landesregierung, Abteilung 6 lädt interessierte FörderungswerberInnen (ProjektträgerInnen) ein, Anträge
zur Durchführung von “Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung für Arbeitssuchende und Nichterwerbstätige” einzureichen.
Beim gegenständlichen Call handelt es sich um einen Jahrescall, der generell auf die im OP beschriebenen Maßnahmen der IP 4.1 entsprechend aufmerksam machen soll. Das Hauptanliegen dieses Calls liegt in der Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitslosen und Nichterwerbstätigen und somit Verbesserung ihrer Arbeitsmarktintegration. Bei der Formulierung dieser Maßnahmen wurde besonderes Augenmerk auf das partnerschaftliche Prinzip gelegt. Die eingereichten Projekte können auch mehrjährig sein. Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte und Studien sind nicht Gegenstand dieses Calls.
Einreichfrist: 10.02.2018
Die Einreichung erfolgt elektronisch über ZWIMOS.