Kinder- und Jugendhilfe
Öffentliche Kinder- und Jugendhilfe
Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe ist das Land Burgenland. Die Durchführung der sich aus dem Jugendwohlfahrtsgesetz ergebenden Aufgaben obliegt der Landesregierung und den Bezirksverwaltungsbehörden. Das dabei tätigte Personal ist fachlich entsprechend ausgebildet und geeignet.