Infos für Pflegepersonen
Wenn das Wohl eines Kindes durch den Verbleib in seiner Herkunftsfamilie gefährdet ist und eine Unterstützungsleistung durch die Kinder und Jugendhilfe (KJH) in den Familien nicht ausreicht, so ist es die Aufgabe der KJH, die Sicherheit- und das Kindeswohl außerhalb zu gewährleisten. Dann sind unter anderem Pflegepersonen gefragt, die vorübergehend, ergänzend oder auf Dauer die Aufgaben der leiblichen Eltern übernehmen.
Wichtig ist, dass den Kindern ein warmherziges und verständnisvolles Zuhause gewährleistet wird, wo sie sich altersgemäß entwickeln können. Pflegepersonen bieten Pflegekindern einen Zufluchtsort und unterstützen sie dabei. Dadurch können Kinder die Geborgenheit einer Familie erfahren und zugleich in Verbindung mit der eigenen Herkunft bleiben.
Seit 2022 gibt es für Pflegepersonen die Möglichkeit einer Anstellung bei der Pflegeservice Burgenland GmbH. Mit dem Anstellungsmodell ist es nicht nur gelungen eine sozialrechtliche Absicherung, sondern auch ein sicheres Einkommen zu schaffen. Pflegepersonen können so lange angestellt bleiben, wie sie im Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe mindestens ein Pflegekind des Burgenlandes betreuen.
Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz im Burgenland
- Bestätigung der Eignung durch die örtliche Bezirkshauptmannschaft
- Betreuung von burgenländischen Pflegekindern
- Langzeitpflege maximal 4 Betreuungskinder (leibliche Kinder, Stief-/Adoptivkinder und Pflegekinder)
- Krisenpflege kurzfristig bis zu 6 Monate, maximal 2 Betreuungskinder
Langzeitpflege
Langzeitpflegepersonen betreuen mittel- bis langfristig (d.h. bis zur Verselbständigung) Pflegekinder im Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe. Die Dauer des Pflegeverhältnisses kann im Vorhinein jedoch nicht immer festgelegt werden. Dies ergibt sich dadurch, dass sich die Lebensbedingungen der Herkunftsfamilie so positiv entwickeln könnten, dass eine Rückführung des Kindes in Erwägung gezogen werden kann. Das Beschäftigungsausmaß richtet sich nach der Zahl der betreuten Pflegekinder.
Krisenpflege
Krisenpflegepersonen nehmen vorrangig Säuglinge und Kleinkinder kurzfristig für bis zu sechs Monate aufgrund einer familiären Krisensituation oder als Gefahr im Verzug-Maßnahme bei sich auf. Sie stehen auf Abruf zur Verfügung. Das Beschäftigungsausmaß beträgt zumindest 10 Wochenstunden als Basis. Bei der Betreuung eines Krisenpflegekinds erhöht sich das Beschäftigungsausmaß auf 20 Stunden und bei der Betreuung von zwei Krisenpflegekindern auf 40 Stunden.
Anstellung | Brutto* € | Netto** € | |
---|---|---|---|
1 Kind | 10 Wochenstunden | 803,18 | 681,73 |
2 Kinder | 20 Wochenstunden | 1.606,35 | 1.345,16 |
3 Kinder | 30 Wochenstunden | 2.409,53 | 1.810,86 |
4 Kinder | 40 Wochenstunden | 3.212,70 | 2.271,49 |
* Exkl. Sonderzahlungen
**Zusätzlich 550,00 Euro Kinderpflegegeld/Monat
Zum Vergleich ohne Anstellung d.h. altes Pflegegeldmodell € 949,00 /pro Kind
Wenn Sie sich vorstellen können, ein Kind in Ihrer Familie aufzunehmen oder bereits eine Pflegeperson sind und Interesse an einer Anstellung haben, wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde, Referat für Jugendwohlfahrt (Kinder- und Jugendhilfe). Die Sozialarbeiter:in wird Sie gerne in einem persönlichen Gespräch unterstützen.
Der Kinder- und Jugendhilfeträger beurteilt, ob Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Dabei werden in einem standardisierten Verfahren persönliche, gesundheitliche, soziale und wirtschaftliche Verhältnisse durch die Kinder- und Jugendhilfereferate der Bezirksverwaltungsbehörden überprüft. Alle Pflegepersonen werden in einem aus mehreren Modulen bestehenden Vorbereitungsseminar auf ihre Aufgabe vorbereitet.
Kontakt
Amt der Burgenländischen Landesregierung Abteilung 6 – Referat Kinder- und Jugendhilfe DSA Eva Wölfel, MA Tel.: 057-600/2532 post.a6-kjh(at)bgld.gv.at | Pflegeservice Burgenland GmbH Pflegeberatung – Pflegende Angehörige, Anstellung von Pflegepersonen Petra Michtich Tel.: 057-979/36398 petramaria.michtich(at)pflegeserviceburgenland.at |
Links
Infos für Pflegeeltern (Soziale Dienste Burgenland)
Presse
Anstellungsmodell für Pflegeeltern: Burgenland als Vorreiter in der Kinder- und Jugendhilfe
Land Burgenland stellt künftig Pflegeeltern an
Anstellungsmodell für Pflegeeltern und Pflegepersonen nimmt Fahrt auf