Burgenländische Sozialhilfe
Das Burgenländische Sozialhilfegesetz - Bgld. SHG 2024, LGBl. Nr. 30/2024, ist am 01.10.2024 in Kraft getreten.
Ziel dieses Gesetzes ist, jenen Menschen die Führung eines menschenwürdigen Lebens zu ermöglichen, die dazu der Hilfe der Gemeinschaft bedürfen.
Dieses Gesetz ist anzuwenden, für Hilfesuchende wenn keine eigenen Leistungen im Burgenländischen Sozialunterstützungsgesetz – Bgld. SUG, LGBl. Nr. 7/2024 idgF. sowie für Menschen mit Behinderungen wenn keine eigenen Leistungen im Burgenländischen Chancengleichheitsgesetz -Bgld. ChG, LGBl. Nr. 31/2024 idgF. dafür vorgesehen sind.
Die Sozialhilfe umfasst:
Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfs
- Lebensunterhalt
- Hilfe zur Einbeziehung in die Krankenversicherung
- Tragung der Bestattungskosten
- Hilfe in besonderen Lebenslagen
Hilfe in Einrichtungen, Pflege und Soziale Dienste
- Unterbringung in Einrichtungen
- Leistungen für Sucht- und Alkoholkranke
- Förderung der Betreuung von pflegebedürftigen Personen
- Pflege und Soziale Dienste
- Frauen- und Sozialhäuser
Antrag auf Förderungen und Leistungen nach dem Bgld. SHG 2024 - Bezirksverwaltungsbehörden