Angehörigenentlastung

Auf Grundlage des § 26 des Burgenländischen Chancengleichheitsgesetzes – Bgld. ChG, LGBI.Nr. 31/2024, idgF., kann das Land Angehörigen, die Menschen mit Behinderungen im gemeinsamen Haushalt überwiegend betreuen, Hilfeleistung gewähren, indem einzelne Maßnahmen der notwendigen Betreuung und Hilfe für bestimmte Zeit an Dritte übertragen werden. 

Das Land kann Zuschüsse zu den Kosten der Entlastungsleistung gewähren. 

Entlastungsleistungen sind: 

  • die stundenweise ambulante Familienentlastung in den Wohnräumen der Familie durch mobile Pflege- und Betreuungsdienste, um den Menschen mit Behinderung so wie möglich zu Hause betreuen zu können oder durch
  • die vorübergehende stationäre oder teilstationäre Unterbringung in einer Einrichtung gemäß § 17 Bgld. SEG 2023, mit denen eine Vereinbarung über die Kostentragung besteht. 

Stellen zur Antragseinbringung:

Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 6 – Soziales und Pflege, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt – Tel: 057 600, E-Mail: post.a6(at)bgld.gv.at 

Servicestelle für Menschen mit Behinderungen, Marktstraße 3, Technologiezentrum, Bauteil 5 – EG, 7000 Eisenstadt – Tel: 057 600 DW 2121, E-Mail: post.behindertenservicestelle(at)bgld.gv.at 

Alle Bezirksverwaltungsbehörden des Landes Burgenland sowie alle burgenländischen Gemeindeämter.