Burgenländische Chancengleichheit
Das Burgenländische Chancengleichheitsgesetz - Bgld. ChG, LGBl. Nr. 31/2024, ist am 01.10.2024 in Kraft getreten.
Ziel dieses Gesetzes ist, Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben und eine gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft zu ermöglichen, um Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen zu erreichten.
Hilfe in Form von Geldleistungen:
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Hilfe durch Einbeziehung in die Krankenversicherung
- Zuschüsse zu orthopädischer Versorgung und anderen Hilfsmitteln
- Zuschüsse zu Heilbehandlungen
- Geschützte Arbeit
- Maßnahmen der sozialen Rehabilitation
- Ersatz von Fahrtkosten
Persönliche Hilfen:
- Frühförderung für Kinder mit Behinderungen
- Schulassistenz
- Sonstige Förderung der Erziehung und Schulbildung
- Berufliche Eingliederung
- Förderung und Betreuung durch Beschäftigung in teilstationären Einrichtungen
- Stationäre dauernde oder vorübergehende Unterbringung in Einrichtungen
- Persönliche Assistenz
- Wohnbegleitung
- Angehörigenentlastung