Hilfe in besonderen Lebenslagen

Förderziele und Fördergegenstand

Die Hilfe in besonderen Lebenslagen ist eine Förderung des Landes für burgenländische Personen, die auf Grund ihrer besonderen persönlichen, familiären oder wirtschaftlichen Verhältnisse oder infolge außergewöhnlicher Ereignisse einer sozialen Gefährdung ausgesetzt sind und der Hilfe der Gemeinschaft bedürfen. Die Förderung besteht in Hilfen zum Aufbau und zur Sicherung der wirtschaftlichen Lebensgrundlage und Hilfen zur Überbrückung außerordentlicher Notstände. 

Förderempfänger*innen

Burgenländische Personen in besonderen Lebenslagen 

Fördervoraussetzungen

  • österreichische Staatsbürger*innen oder diesen iSd Bgld. SHG 2000 gleichgestellte Personen
  • Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Burgenland
  • Förderung kann von Bedingungen abhängig gemacht oder unter Auflagen gewährt werden
  • Darlehen dürfen nur gewährt werden, wenn die Rückzahlung der oder dem Hilfesuchenden zumutbar ist. Ergibt sich später, dass die Rückzahlung eines Darlehens der oder dem Hilfeempfangenden nicht oder vorübergehend nicht zumutbar ist, so kann auf die Rückzahlung ganz oder teilweise verzichtet oder diese gestundet werden.
  • keine Überschreitung des monatlichen Verbleibs pro Person exklusive Lebensunterhalt von 300,- Euro

Förderhöhe und Förderart

Die Förderung kann in Form von Geld- und Sachleistungen erfolgen.
Möglichkeiten von Geldleistungen: 

  • nichtrückzahlbare Aushilfen 
  • unverzinsliche Darlehen
  • gänzliche oder teilweise Übernahme des Zinsendienstes für ein Darlehen 
  • Bürgschaft gegenüber einer Darlehensgeberin oder einem Darlehensgeber 

Mögliche Förderbereiche:

  • Beschaffung (Kautionen) und Erhalt (Mietrückstände) von Wohnraum
  • Sicherstellung der Energieversorgung (Strom-, Gasrückstände, Heizmaterial) und Grundlebensbedürfnisse (Wasserversorgung)
  • Anschaffung von Hausrat (Grundausstattung bzw. Reparaturen von notwendigen Haushaltsgegenständen) und Ablöse von Wohnungsgrundausstattung
  • Lebensunterhalt (Nahrung)

Es handelt sich um eine Hilfeleistung, die das Land als Träger von Privatrechten erbringt. Es besteht kein Rechtsanspruch.

Nachweise

  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Einkommensnachweise
  • Belege über monatliche Ausgaben, Rückstände und Förderungen
  • Mietvertrag

Alle erforderlichen Nachweise sind als Kopie bzw. Scan vorzulegen. Originalunterlagen sind nicht erforderlich. Unterlagen werden nicht retourniert.

Antragstellung

Die Antragstellung kann laufend mittels Antrag erfolgen.

Möglichkeiten der Antragstellung: Online oder Bezirkshauptmannschaft (elektronisch, postalisch und persönlich)

Online-Antrag        PDF-Antrag

Burgenländisches Sozialhilfegesetz 2024

Kontaktdaten der Bezirksverwaltungsbehörden

Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See
Eisenstädter Straße 1a
7100 Neusiedl am See
Telefon Nr. 057 600 4299
bh.neusiedl(at)bgld.gv.at
Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt Umgebung
Ing. Julius Raab Straße 1
7000 Eisenstadt
Telefon Nr. 057 600 4188
bh.eisenstadt(at)bgld.gv.at
Bezirkshauptmannschaft Mattersburg
Marktgasse 2
7210 Mattersburg
Telefon Nr. 057 600 4300
bh.mattersburg(at)bgld.gv.at
Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf
Hauptstraße 56
7350 Oberpullendorf
Telefon Nr. 057 600 4499
bh.oberpullendorf(at)bgld.gv.at
Bezirkshauptmannschaft Oberwart
Hauptplatz 1
7400 Oberwart
Telefon Nr. 057 600 4591
bh.oberwart(at)bgld.gv.at
Bezirkshauptmannschaft Güssing
Hauptstraße 1
7540 Güssing
Telefon Nr. 057 600 4691
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Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf
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