Hilfe in besonderen Lebenslagen
Förderziele und Fördergegenstand
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen ist eine Förderung des Landes für burgenländische Personen, die auf Grund ihrer besonderen persönlichen, familiären oder wirtschaftlichen Verhältnisse oder infolge außergewöhnlicher Ereignisse einer sozialen Gefährdung ausgesetzt sind und der Hilfe der Gemeinschaft bedürfen. Die Förderung besteht in Hilfen zum Aufbau und zur Sicherung der wirtschaftlichen Lebensgrundlage und Hilfen zur Überbrückung außerordentlicher Notstände.
Förderempfänger*innen
Burgenländische Personen in besonderen Lebenslagen
Fördervoraussetzungen
- österreichische Staatsbürger*innen oder diesen iSd Bgld. SHG 2000 gleichgestellte Personen
- Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Burgenland
- Förderung kann von Bedingungen abhängig gemacht oder unter Auflagen gewährt werden
- Darlehen dürfen nur gewährt werden, wenn die Rückzahlung der oder dem Hilfesuchenden zumutbar ist. Ergibt sich später, dass die Rückzahlung eines Darlehens der oder dem Hilfeempfangenden nicht oder vorübergehend nicht zumutbar ist, so kann auf die Rückzahlung ganz oder teilweise verzichtet oder diese gestundet werden.
- keine Überschreitung des monatlichen Verbleibs pro Person exklusive Lebensunterhalt von 300,- Euro
Förderhöhe und Förderart
Die Förderung kann in Form von Geld- und Sachleistungen erfolgen.
Möglichkeiten von Geldleistungen:
- nichtrückzahlbare Aushilfen
- unverzinsliche Darlehen
- gänzliche oder teilweise Übernahme des Zinsendienstes für ein Darlehen
- Bürgschaft gegenüber einer Darlehensgeberin oder einem Darlehensgeber
Mögliche Förderbereiche:
- Beschaffung (Kautionen) und Erhalt (Mietrückstände) von Wohnraum
- Sicherstellung der Energieversorgung (Strom-, Gasrückstände, Heizmaterial) und Grundlebensbedürfnisse (Wasserversorgung)
- Anschaffung von Hausrat (Grundausstattung bzw. Reparaturen von notwendigen Haushaltsgegenständen) und Ablöse von Wohnungsgrundausstattung
- Lebensunterhalt (Nahrung)
Es handelt sich um eine Hilfeleistung, die das Land als Träger von Privatrechten erbringt. Es besteht kein Rechtsanspruch.
Nachweise
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Einkommensnachweise
- Belege über monatliche Ausgaben, Rückstände und Förderungen
- Mietvertrag
Alle erforderlichen Nachweise sind als Kopie bzw. Scan vorzulegen. Originalunterlagen sind nicht erforderlich. Unterlagen werden nicht retourniert.
Antragstellung
Die Antragstellung kann laufend mittels Antrag erfolgen.
Möglichkeiten der Antragstellung: Online oder Bezirkshauptmannschaft (elektronisch, postalisch und persönlich)
Burgenländisches Sozialhilfegesetz 2024
Kontaktdaten der Bezirksverwaltungsbehörden
Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See Eisenstädter Straße 1a 7100 Neusiedl am See Telefon Nr. 057 600 4299 bh.neusiedl(at)bgld.gv.at | Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt Umgebung Ing. Julius Raab Straße 1 7000 Eisenstadt Telefon Nr. 057 600 4188 bh.eisenstadt(at)bgld.gv.at |
Bezirkshauptmannschaft Mattersburg Marktgasse 2 7210 Mattersburg Telefon Nr. 057 600 4300 bh.mattersburg(at)bgld.gv.at | Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf Hauptstraße 56 7350 Oberpullendorf Telefon Nr. 057 600 4499 bh.oberpullendorf(at)bgld.gv.at |
Bezirkshauptmannschaft Oberwart Hauptplatz 1 7400 Oberwart Telefon Nr. 057 600 4591 bh.oberwart(at)bgld.gv.at | Bezirkshauptmannschaft Güssing Hauptstraße 1 7540 Güssing Telefon Nr. 057 600 4691 bh.guessing(at)bgld.gv.at |
Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf Hauptplatz 15 8380 Jennersdorf Telefon Nr. 057 600 4700 bh.jennersdorf(at)bgld.gv.at | |
Magistrat der Landeshauptstadt Freistadt Eisenstadt Hauptstraße 35 7000 Eisenstadt Telefon Nr. 02682 705 0 rathaus(at)eisenstadt.at Datenschutzbeauftragte: datenschutz(at)eisenstadt.at | |
Magistrat der Freistadt Rust Conradplatz 1 7071 Rust Telefon Nr. 02685 220 post(at)rust.bgld.gv.at Datenschutzbeauftragter: Land Burgenland – Amt der Burgenländischen Landesregierung Europaplatz 1 7000 Eisenstadt post.a2-DSBAGem(at)bgld.gv.at |