Unterstützung von unverschuldet aufgrund unabwendbarer und unvorhersehbarer Ereignisse in Not geratenen Personen und Familien
Das Land Burgenland gewährt als Träger von Privatrechten nach Maßgabe nachstehender Richtlinien eine Förderung für die Unterstützung von unverschuldet aufgrund unabwendbarer und unvorhersehbarer Ereignisse in Not geratenen Personen und Familien.
Ziel dieser Unterstützungsmaßnahme ist es, Menschen, die aufgrund von unvorhersehbaren oder unabwendbaren Ereignissen in eine Notlage geraten sind, durch finanzielle Soforthilfen zu unterstützen.
Die Förderung besteht in der Gewährung eines einmaligen Zuschusses zur Abgeltung zwingender und unaufschiebbarer Kosten, die zur (Wieder-)Erlangung lebenswichtiger und menschenwürdiger Umstände beitragen.