Allgemeine Sportförderung

Förderziele und Fördergegenstand

Die Allgemeine Sportförderung ist eine Förderung des Landes für burgenländische Dachverbände, Fachverbände und Sportvereine mit Sitz im Burgenland und Zugehörigkeit zu einem burgenländischen Fachverband. Die Förderung soll eine finanzielle Unterstützung für Dach- und Fachverbände, für Fahrtkosten bei nationalen und internationalen Bewerben, für die Ausrichtung von Meisterschaften und Veranstaltungen sowie für Vorbereitungsmaßnahmen für Olympische Spiele, Welt- und Europameisterschaften darstellen.

Geförderte Sportarten

Amateurboxen

Handball

Schießsport

Amateurringen

Hockeysport (Hallen-, Land-, Inlinehockey)

Schi Alpin

American Football

Jagd- und Wurfscheibenschießen

Schi nordisch

Badminton

Judo

Skibob

Baseball (Softball)

Jiu-Jitsu

Snowboard

Behindertensport

Karate

Schwimmen (incl. Wasserball)

Billard (Pool, Karambol, Snooker)

Kickboxen

Segeln olympisch anerkannte Surfbewerbe

Bogensport (Bogenschießen)

Kraftdreikampf

Sportkegeln (Bowling)

Eishockey

Leichtathletik

Sport- und Wettklettern

Eiskunstlauf, Eisschnelllauf (Eislaufen)

Flugsport (zB Modellflug, Para-Ski, Fallschirmspringen)

Taekwon Do

Eis- und Stocksport

Motorsport (Voraussetzung ist eine gültige OSK-Lizenz)

Tanzsport (Standard, Latein, Kombination, Formation)

Fechten

Orientierungslauf (incl. Schi OL, Mountainbike OL)

Tennis

Floorball

Radsport (Bahnsport, Mountain-Bike, Straße)

Tischtennis

Fußball

Reiten und Fahren (Springen, Dressur, Voltigieren, Vielseitigkeit, Gespann, Western)

Triathlon (Duathlon)

Gewichtheben

Rock`n Roll Akrobatik

Turnen (Geräteturnen, Rhythmische Gymnastik, Team, Gym 4 All)

Golf

Rollsport, Inlineskating, Inlinehockey

Volleyball

Grasski

Schach

 

Fördermöglichkeiten

Förderempfänger*innen

  • Burgenländische Dachverbände
  • Burgenländische Fachverbände
  • Burgenländische Sportvereine mit Vereinssitz im Burgenland und Zugehörigkeit zu einem burgenländischen Fachverband

Förderhöhe
Die Förderhöhe ist abhängig von der Förderart und kann in den Sportförderungsrichtlinien im Detail nachgelesen werden.

Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, welcher nach Vorlage der erforderlichen Nachweise bis zur Höhe der Fördersumme ausbezahlt wird.

Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt je nach Fördermaßnahme unterschiedlich.

Möglichkeiten der Antragstellung: elektronisch oder postalisch

Antragstellung PDF

Richtlinie

Kontakt
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen
Referat Sport und Vereinspflege
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
Sachbearbeiter: Philipp Koller - 057/600-2780, Franz Lederer – 057/600-2662, Petra Dingl 057/600-3102
E-Mail: post.a9-sport(at)bgld.gv.at