Ausrichtung von Meisterschaften und Veranstaltungen
Förderziele und Fördergegenstand
Die Allgemeine Sportförderung umfasst die Ausrichtung von Weltmeisterschaften, Europameisterschaften, Weltcups, Europacups, Österreichische Staatsmeisterschaften sowie Österreichische Meisterschaften im Nachwuchsbereich und/oder der Allgemeinen Klasse sowie die Ausrichtung von überregionalen Sportveranstaltungen von besonderer Bedeutung im Nachwuchsbereich und/oder der Allgemeinen Klasse.
Fördervoraussetzungen
- Anrechenbare Kosten sind jene, die unmittelbar mit der geförderten Veranstaltung im Zusammenhang stehen (Details siehe Sportförderungsrichtlinien)
- Der Förderwerber verpflichtet sich das Sportland Burgenland Logo auf dem offiziellen Vereinspapier, auf der Startseite der Homepage und Interviewwänden zu platzieren. Bei geförderten Veranstaltungen umfasst die Logoverwendung auch Plakate, Ankünder (Flyer), Presseaussendungen sowie die deutlich sichtbare Platzierung eines Plakates (5x1 m) am Veranstaltungsort (im Kameraschwenkbereich im Falle von TV-Ausstrahlungen) und bei Siegerehrungen.
Förderhöhe
- Ausrichtung von Weltmeisterschaften, Europameisterschaften, Weltcups, Europacups, Österreichische Staatsmeisterschaften sowie Österreichische Meisterschaften im Nachwuchsbereich und/oder der Allgemeinen Klasse à 20 % der anrechenbaren Kosten des vorgelegten Einnahmen- und Ausgabenbudgets, jedoch max. 40.000 Euro pro Veranstaltung.
- Ausrichtung von überregionalen Sportveranstaltungen von besonderer Bedeutung im Nachwuchsbereich und/oder der Allgemeinen Klasse à 15 % der anrechenbaren Kosten des vorgelegten Einnahmen- und Ausgabenbudgets jedoch max. 40.000 Euro pro Veranstaltung
Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, welcher nach Vorlage der erforderlichen Nachweise bis zur Höhe der Fördersumme ausbezahlt wird.
Nachweise
Antragstellung:
- Vollständig ausgefülltes Formblatt (Antrag auf Allgemeine Sportförderung)
- Ausschreibung der Veranstaltung
- Detailliertes Einnahmen- und Ausgabenbudget der Veranstaltung
- Nachweis der fristgerechten Beantragung von Förderungen aus Mitteln der Bundessportförderung (bei Ausrichtung einer/s WM, EM, WC, EC).
- Stellungnahme des Landes- bzw. Bundesfachverbandes als Nachweis der „besonderen Bedeutung“ (bei Ausrichtung einer überregionalen Sportveranstaltung)
Abrechnung:
- Auf den Fördernehmer ausgestellte Originalrechnungen mit sachlichem und zeitlichem Zusammenhang mit dem Förderzweck inklusive eines gültigen Saldierungsnachweises
- Vorlage der Rechnungen innerhalb eines Kalenderjahres ab Bewilligung der Förderung durch die Landesregierung
- Rechnungen über 1.000 Euro: bargeldloser Zahlungsverkehr inkl. Nachweis des Zahlungsflusses
- Rechnungen bis inkl. 1.000 Euro: bargeldloser Zahlungsverkehr oder Barzahlung (Bestätigung mittels Unterschrift durch Rechnungsleger und Rechnungsempfänger) inkl. Nachweis des Zahlungsflusses mittels Kopie des Kassabuches
Antragstellung
Die Antragstellung kann ausschließlich vor der Sportveranstaltung erfolgen.
Möglichkeiten der Antragstellung: E-Mail oder postalisch
Kontakt
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen
Referat Sport und Vereinspflege
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
Sachbearbeiter: Petra Dingl – 057/600-3102, Philipp Koller - 057/600-2780
E-Mail: post.a9-sport(at)bgld.gv.at