Subvention von Vorbereitungsmaßnahmen für Olympische Spiele, Welt- und Europameisterschaften

 Förderziele und Fördergegenstand

  Die Allgemeine Sportförderung umfasst die Subvention von Vorbereitungsmaßnahmen für Olympische Spiele, Welt- und Europameisterschaften.

Fördervoraussetzungen

  • Sportliche Qualifikation sowie nachweisliche Nominierung der Antragsteller*innen für eine der genannten Sportgroßveranstaltungen durch das Österreichische Olympische Komitee bzw. durch die nationalen Fachverbände
  • Finden im selben Jahr zwei förderungswürdige Sportgroßveranstaltungen statt, so gebührt die Förderung nur für den höherwertigeren Bewerb
  • Anrechenbare Kosten sind jene, die unmittelbar mit der Vorbereitung auf die jeweilige Sportgroßveranstaltung im Zusammenhang stehen (Details siehe Sportförderungsrichtlinien). Ausgaben, die für oder beim geförderten Bewerb entstehen können nicht berücksichtigt werden (z.B. Selbstbehalte, Kosten für Transport, Anreise, Unterbringung, Verpflegung, etc.).
  • Der Förderwerber verpflichtet sich das Sportland Burgenland Logo auf dem offiziellen Vereinspapier, auf der Startseite der Homepage und Interviewwänden zu platzieren.

Förderhöhe

  • Olympische Spiele à max. 4.000 Euro
  • Weltmeisterschaften à max. 2.000 Euro
  • Europameisterschaften à max. 1.000 Euro

Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, welcher nach Vorlage der erforderlichen Nachweise bis zur Höhe der Fördersumme ausbezahlt wird.

Nachweise

Antragstellung:

  • Vollständig ausgefülltes Formblatt (Antrag auf Allgemeine Sportförderung)
  • Ausschreibung der Sportgroßveranstaltung
  • Vorlage einer Trainingsplanung
  • Kostenschätzung für Vorbereitungsmaßnahmen
  • Nominierungsnachweis

Abrechnung:

  • Auf den Fördernehmer, der/die Teilnehmer*in oder insbesondere bei Kindern und Jugendlichen auf deren Erziehungsberechtigten ausgestellte Originalrechnungen mit sachlichem und zeitlichem Zusammenhang mit dem Förderzweck inklusive eines gültigen Saldierungsnachweises
  • Vorlage der Rechnungen innerhalb eines Kalenderjahres ab Bewilligung der Förderung durch die Landesregierung
  • Rechnungen über 1.000 Euro: bargeldloser Zahlungsverkehr inkl. Nachweis des Zahlungsflusses
  • Rechnungen bis inkl. 1.000 Euro: bargeldloser Zahlungsverkehr oder Barzahlung (Bestätigung mittels Unterschrift durch Rechnungsleger und Rechnungsempfänger) inkl. Nachweis des Zahlungsflusses mittels Kopie des Kassabuches

Antragstellung
Die Antragstellung kann ausschließlich vor der Sportgroßveranstaltung erfolgen.

Möglichkeiten der Antragstellung: E-Mail oder postalisch

Antragstellung PDF

Richtlinie

Kontakt
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen
Referat Sport und Vereinspflege
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
Sachbearbeiter: Petra Dingl – 057/600-3102, Philipp Koller - 057/600-2780
E-Mail: post.a9-sport(at)bgld.gv.at