Sportmedizin
Förderziele und Fördergegenstand
Die Sportmedizin ist einer Förderung des Landes für Einzelsportler*innen und Mannschaften aus Burgenländischen Sportvereinen in Bezug auf eine bedarfsorientierte und schwerpunktmäßige sportmedizinische Betreuung. Um eine langfristige und nachhaltige Leistungsentwicklung im burgenländischen Spitzensport (mit und ohne Behinderung) zu gewährleisten, ist ein optimales und möglichst individuelles Trainingsumfeld für alle Athlet*innen auf internationalem Niveau notwendig.
Erfolg basiert auf langfristiger Planung und Schaffung optimaler Rahmenbedingungen sowohl im Training als auch in der Regeneration. Regelmäßige sportmedizinische Überprüfungen, regenerative und physiotherapeutische Betreuung sollten wichtige Bausteine einer langfristigen Trainingsplanung sein. Das Förderprogramm „Sportmedizin" soll einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung dieser Rahmenbedingungen schaffen.
- Leistungsdiagnostiken
- Sportmedizinische Untersuchungen
- Orthopädie
- Physiotherapie
Nicht förderbare Bereiche:
- Massagekosten
- Sportpsychologie
- Unterstützungsleistungen im täglichen Trainingsumfeld
- Individualtrainer*in, Trainerhonorare
- Gesunden-Untersuchungen
- Sportmotorische Testverfahren
- Reise- und Unterkunftskosten des eingesetzten Personals
- Materialkosten (inkl. medizinische Behelfe, Salben, Tapes, Medikamente, etc.)
- Leistungen/Aufwendungen, die bereits durch eine Gebietskörperschaft subventioniert wurden
- Einzelsportler*innen:
- Zugehörigkeit zu einem burgenländischen Sportverein, dessen Fachverband ein Vollmitglied der Sport Austria sein muss
- Die für die Förderung ausschlaggebenden Bewerbe/Erfolge müssen auf der offiziellen Liste der anerkannten Staatsmeisterschaften der Sport Austria im Antragsjahr geführt werden.
Die Liste hat jeweils eine Gültigkeit von Jänner bis Dezember des Antragsjahres - Als Bewertungsgrundlage dienen Erfolge in der Allgemeinen Klasse (Österreichische Staatsmeisterschaft) und/oder Nachwuchskategorie(n) (Österreichische Meisterschaft).
Erfolge in Senioren- oder Masterklassen sind von dieser Förderung ausgeschlossen
- Mannschaften aus Burgenländischen Sportvereinen
- Vereinssitz im Burgenland, dessen Fachverband ein Vollmitglied der Sport Austria sein muss
- Zugehörigkeit zu einem burgenländischen Fachverband
- Gefördert werden traditionelle Mannschaftssportarten (z.B. Fußball, Handball, Volleyball etc.), wo das gleichzeitige Handeln der Mannschaftsteilnehmerinnen und das koordinierte Zusammenspiel ergebnisbestimmend ist. Nicht gefördert werden Mannschaftsleistungen in Individualsportarten (z.B. Schwimm-, Leichtathletikstaffeln, Tennismannschaften etc.), wo die Addition der Einzelleistungen erfolgsbestimmend ist.
- Teilnahme in den beiden höchsten Spielklassen der Allgemeinen Klasse. Teilnahmen an Senioren-, Master- sowie Nachwuchsbewerben sind von dieser Förderung ausgeschlossen.
- Die Auswahl qualifizierter Therapeute*innen, Ärzt*innen, Sportwissenschaftler*innen oder Instituten obliegt dem/der Sportler*in/Verein/Mannschaft.
- gültiger Abschluss des Personals einer nationalen oder internationalen anerkannten (mindestens gleichwertigen) Ausbildung der jeweiligen (Sportmedizin, Physiotherapie, Orthopädie oder Sportwissenschaft) - Belegbarkeit der Qualifikation auf Anfrage.
- Einzelsportler*innen
- 700 Euro für Spitzensportler*innen, die nachweislich einem Bundeskader angehören und sich für Europa-/Weltmeisterschaften oder Olympische Spiele qualifiziert haben
- 450 Euro für Platzierungen 1 - 3 bei Österreichischen Staatsmeisterschaften der Allgemeinen Klasse
- 450 Euro für Platzierungen 1 - 3 bei Österreichischen Meisterschaften in Nachwuchsbewerben
- Mannschaften
- 2.500 Euro für Mannschaften, die in der höchsten österreichischen Spielklasse ihrer Sportart am Meisterschaftsbetrieb teilnehmen, aufgeteilt auf den Gesamtkader
- 2.000 Euro für Mannschaften, die in der zweithöchsten österreichischen Spielklasse ihrer Sportart am Meisterschaftsbetrieb teilnehmen, aufgeteilt auf den Gesamtkader
Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, welcher nach Vorlage der erforderlichen Nachweise ausbezahlt wird.
- Vollständig ausgefülltes Formblatt (Antrag Sportmedizin)
- Ergebnisliste zwecks Nachweis einer Platzierung 1 – 3 (Einzelsportler*innen)
- Originalrechnungen und Zahlungsbelege bis zur Höhe der Fördersumme
- Auf den Fördernehmer ausgestellte Rechnungen mit sachlichem und zeitlichem Zusammenhang mit dem Förderzweck inklusive eines gültigen Saldierungsnachweises
- Vorlage der Rechnungen innerhalb eines Kalenderjahres ab Bewilligung der Förderung durch die Landesregierung
- Rechnungen über 1.000 Euro: bargeldloser Zahlungsverkehr inkl. Nachweis des Zahlungsflusses
- Rechnungen bis inkl. 1.000 Euro: bargeldloser Zahlungsverkehr oder Barzahlung (Bestätigung mittels Unterschrift durch Rechnungsleger und Rechnungsempfänger) inkl. Nachweis des Zahlungsflusses mittels Kopie des Kassabuches
- Ausgeschlossen von einer Förderung sind Projekte und Anschaffungen, die überwiegend aus Bundesmitteln finanziert oder vorfinanziert werden
Alle erforderlichen Nachweise sind in Form von Originalen vorzulegen und werden nach Prüfung und Entwertung im Original retourniert.
Antragstellung:
Die Antragstellung kann bis spätestens 31.12 des laufenden Kalenderjahres erfolgen.
Möglichkeiten der Antragstellung: elektronisch oder postalisch
Kontakt
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen
Referat Sport und Vereinspflege
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
Sachbearbeiter: Petra Dingl – DW: 3102
E-Mail: post.a9-sport(at)bgld.gv.at