Frei- und Hallenbäder

Förderziel und Fördergegenstand
Die Förderung von Frei- und Hallenbädern ist eine Förderung des Landes und unterstützt bei der Attraktivierung bzw. Modernisierung von öffentlichen Flächen, öffentlich zugänglichen Räumen sowie bei der Modernisierung oder Instandhaltung von Wasser-/Heiztechnik (z.B. Pumpen für Schwimmbecken).

Förderempfänger*innen
Burgenländische Gemeinden oder Gemeindeverbände sowie private Badbetreiber im Burgenland.

Fördervoraussetzungen

  • Auftragsvergabe
    • Nachweis der Angemessenheit der Kosten
    • Anwendung des Bundesvergabegesetzes (BVergG)
    • Aufbewahrung der Ausgabenbelege und Kontrollunterlagen (im Rahmen des Verfahrens erhaltene und erstellte Dokumente und Unterlagen, wie z.B. Schätzung des Auftragswertes, Veröffentlichung, Angebotsöffnung, Zuschlagsentscheidung etc.
  • Förderfähige Kosten
    • Angefallene Kosten nach dem Anerkennungsstichtag
    • Kosten, die nicht den laufenden Betriebskosten zuordenbar sind, d.h. nur solche Kosten, die einen direkten Einfluss auf die Attraktivierung bzw. Modernisierung der Einrichtung haben (=Investitionskosten)
    • Kosten, die für eine Modernisierung/Attraktivierung an öffentlich zugänglichen bzw. sichtbaren Räumen sowie - im Sinne des Nachhaltigkeitsgedanken - bei der Instandhaltung von Wasser-/Heiztechnik (z.B. Pumpen für Schwimmbecken)
      • Beckensanierung
      • Wasseraufbereitung, Technik
      • Heiztechnik
      • Kabinen
      • Infostelle und Kassabereich
      • WC, Sanitäreinrichtungen
      • Sanitätsbereich
      • Kantine (Bau und Sanierung von Gebäude und fest verbauten Einrichtungen bzw. Geräten)
      • Attraktivierungen
      • Nachhaltige (mehrjährige) Bepflanzung inkl. Bewässerung
      • Spielgeräte
      • Badestege
      • Reparaturen für Wasser-/Heiztechnik (z.B. Wasserpumpe)
      • Parkplatz (Asphaltierung, Befestigung)

Förderhöhe und Förderart
Die Höhe der Förderung orientiert sich an der jeweils gültigen Verordnung der Burgenländischen Landes-regierung über die Einteilung der Gemeinden in Ortsklassen, welche auf Basis §§19 bzw. 32 Abs. 4 Burgenländisches Tourismusgesetz 2021 basiert. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Richtlinie kommt die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung über die Einteilung der Gemeinden in Ortsklassen in der Fassung des LGBI Nr. 25/2020 zur Anwendung.

Die Förderhöhe wird wie folgt festgelegt:
Ortsklasse I - 20 %
Ortsklasse II - 15 %
Ortsklasse III - 12,5 %
Ortsklasse IV - 10 %

Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, welcher nach Vorlage der erforderlichen Nachweise sowie einer Vor-Ort-Kontrolle ausbezahlt wird.

Nachweise

Antragstellung

  • die Bezeichnung des*der Förderungswerber*in
  • eine Kurzbeschreibung der Modernisierungs- bzw. Attraktivierungsmaßnahme (inkl. Standort und geplante Auswirkungen) sowie die Darstellung der verfolgten Ziele
  • geschätzte Modernisierungs- bzw. Attraktivierungskosten
  • die Dauer der Maßnahmen (Durchführungszeitraum) sowie
  • die Angabe der geplanten Finanzierung, insbesondere zusätzliche beantragte und gewährte Förderungen
  • falls vorhanden: Bestätigung des Finanzamts zum Vorsteuerabzug

Abrechnung (nach Beendigung der Modernisierungs- bzw. Attraktivierungsarbeiten):

  • Belegaufstellungen (im Format Excel, offen)
  • Rechnungen inkl. dazugehörige Zahlungsbelege (Umrechnungskurs bei Belegen in Fremdwährung)
  • Dokumentation des Beschaffungsvorganges (z.B. Auftragswertschätzung, Angebote, Vergleichsangebote, vertragliche Grundlagen, Lieferschein, Honorarnoten) laut BVergG
  • Werkvertrag/Leistungsvertrag inkl. aller allfälligen Änderungen, Ergänzungen
  • Ergebnisdokumentation (z.B. Werk, Leistungsnachweise)
  • Dokumentation der inhaltlichen Abnahme des Werkes/Leistung

Antragstellung
Die Antragstellung kann ausschließlich vor Umsetzung der Modernisierungs- bzw. Attraktivierungsmaßnahmen erfolgen.

Möglichkeiten der Antragstellung: elektronisch oder postalisch

Antrag .docx   Antrag .pdf     

Richtlinie

Kontakt
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen
Referat EU, Additionalität und Dorfentwicklung
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
Sachbearbeiter*innen: Bianca Ösze, MA - DW: 3072
E-Mail: post.a9-tourismus(at)bgld.gv.at