Abfallsammler und Abfallbehandler
„Abfallsammler” ist jede Person, die von Dritten erzeugte Abfälle selbst oder durch andere
- abholt
- entgegen nimmt oder
- über deren Abholung oder Entgegennahme rechtlich verfügt.
„Abfallbehandler“ ist jede Person, die Abfälle verwertet oder beseitigt.
Wer Abfälle sammelt oder behandelt bedarf gemäß §24a AWG 2002 einer Erlaubnis durch den Landeshauptmann.
Ein Antrag ist an das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abt. 5 Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt zu richten und hat zu enthalten:
- Angaben über die Person,
- Angaben über die Art der Abfälle, die gesammelt oder behandelt werden sollen,
- eine verbale Beschreibung der Art der Sammlung oder Behandlung der Abfälle einschließlich einer Darlegung, dass die Sammlung und Behandlung der Abfälle umweltgerecht, sorgfältig und sachgerecht erfolgt, sodass die öffentlichen Interessen (§ 1 Abs. 3) nicht beeinträchtigt werden,
- Angaben über die fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten (Vorlage von Zeugnissen und Ausbildungsnachweisen) für die Sammlung und Behandlung der Abfälle, für welche die Erlaubnis beantragt wird,
- Angaben über die Verlässlichkeit, insbesondere aktueller Strafregisterauszug und Verwaltungsstrafregisterauszug oder Bestätigung der zuständigen Verwaltungsstrafbehörde,
- die Darlegung, dass die Lagerung oder Zwischenlagerung in einem geeigneten genehmigten Lager oder Zwischenlager erfolgt,
- die Darlegung, dass die Behandlung in einer geeigneten genehmigten Behandlungsanlage oder an einem für diese Behandlung geeigneten Ort erfolgt.