Abfallwirtschaftskonzept (AWK)
Wann ist ein AWK zu erstellen?
- Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen mit über 20 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (laut § 10 Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) 2002, BGBl. I Nr. 102/2002). Unter Anlagen sind alle örtlich gebundenen Einrichtungen zu verstehen. Der Anlagenbegriff ist dadurch weit zu sehen und umfasst zum Beispiel auch Bürogebäude, Schulen und EDV-Dienstleister. Arbeitnehmer sind alle Beschäftigten, einschließlich der Mitarbeiter/innen des Außendienstes. Auch Personen, die auf Grund freier Dienstverträge auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zur Erbringung von Dienstleistungen verpflichtet sind, sind einzubeziehen. Das Beschäftigungsverhältnis wird entsprechend dem Sozialversicherungsrecht ausgelegt.
- Betreiberinnen und Betreiber von Betriebsanlagen laut Gewerbeordnung (§ 81 Absatz 4, § 353 Z 1 lit. c sowie § 376 Absatz 11 (3) GewO 1994, BGBl. I Nr. 314/1994)
- Betreiberinnen & Betreiber von Anlagen lt. Mineralrohstoffgesetz (MinroG § 119 Abs. 1 Z 4)
Das Abfallwirtschaftskonzept ist der Behörde, dem Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 5, auf Verlangen beziehungsweise bei einem Antrag auf gewerberechtliche Genehmigung vorzulegen.
Bei Unvollständigkeit des Abfallwirtschaftskonzepts werden notwendige Verbesserungen von der Behörde mit Bescheid aufgetragen.
Eine Fortschreibung des AWK muss zumindest alle fünf Jahre erfolgen.
Weiterführende Informationen
Rechtsinformationssystem
Aufbau und Inhalt
Der Leitfaden Abfallwirtschaftskonzept des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) präzisiert die Vorgaben zu Aufbau und Inhalt eines Abfallwirtschaftskonzeptes. Diese sollten bei der Erstellung des Abfallwirtschaftskonzeptes berücksichtigt werden. Das BMLFUW bietet zudem umfassende Informationen über das Thema Abfall, über rechtliche Grundlagen sowie den Leitfaden zur Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten. Es informiert Sie auch, wann ein Abfallwirtschaftskonzept aktualisiert werden muss.
Informationen der Wirtschaftskammer Österreich zum Abfallwirtschaftskonzept
Vorteile eines Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK)
Das Abfallwirtschaftskonzept zeigt auf, wie sich Abfallvermeidungs- und -verwertungsmaßnahmen betriebswirtschaftlich rechnen.
Folgende Vorteile ergeben sich durch die Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes:
- Überblick über die Materialströme und entsprechenden Kosten
- Optimierung der Beschaffung
- Identifizierung von Einsatzstoffen mit unnötig hohem Umweltgefährdungspotenzial
Eine empfehlenswerte Vorlage stellt der Leitfaden zur Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes des Lebensministeriums dar. Darüber hinaus bieten die RUMBA-Leitfäden eine Anleitung für umweltschonendes Abfallmanagement auf Baustellen.