Abfallbehandlungsanlagen – Erforderliche Unterlagen

Erforderlich ist ein schriftlicher, formloser Antrag. Dieser ist in einfacher Form an den Landeshauptmann von Burgenland, Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 5 – Anlagenrecht, Umweltschutz und Verkehr zu richten.
Diesem Antrag sind in der Regel in vierfacher Ausfertigung folgende Unterlagen beizulegen:

Kurze Projektbeschreibung sowie jedenfalls folgende Informationen:

  • Angaben über Art, Zweck, Umfang und Dauer des Projekts
  • Betriebszeiten
  • Welche (gefährlichen und nicht gefährlichen) Abfälle werden übernommen, jeweils samt Angabe der Schlüsselnummer und Abfallbezeichnung1; welche davon werden ausschließlich gelagert und welche auch behandelt
  • Beantragte Kapazität der Anlage in Tonnen und m3;
  • zusätzlich bei Änderungen: Angabe über die Kapazitätsausweitung in Prozent
  • Art des Behandlungsverfahrens (R- oder D-Verfahren nach Anhang 2 des AWG 2002 in Verbindung mit der Abfallnachweisverordnung)
  • Art der Zwischenlagerung inkl. Angaben über die Kapazität
  • Im Einzelfall: Gefährdungspotenzial bei gefährlichen Stoffen bzw. Abfällen

Jedenfalls folgende Angaben zum Betriebsablauf:

  • Werden die Abfälle angeliefert oder abgeholt? Wie erfolgt der Transport (eigene Lkw, Fremdanlieferung, Bahn)?
  • Welche Wiegeeinrichtungen sind vorhanden? Falls keine Wägeeinrichtung vorhanden ist, wie wird das Gewicht ermittelt?
  • Genaue Beschreibung der Abfallbehandlung
  • Maschinenliste: Welche maschinellen Einrichtungen sind in der Betriebsanlage vorhanden (zum Beispiel Shredder, Absaugeinrichtungen, Schneidevorrichtungen, Gabelstapler, Sortieranlage etc)?
  • Wo werden die Abfälle in der Behandlungsanlage gelagert (Eintragung in Plänen) und wie erfolgt die Lagerung (Behälterart)?
  • Wie ist die Beschaffenheit der Lagerfläche (z.B. flüssigkeitsdicht, chemikalienbeständig, überdacht, Erfassung der Niederschlagswässer)
  • Erfolgt eine Einleitung von Abwässern in den öffentlichen Kanal oder in ein Gewässer?

Lagepläne und sonstige Pläne mit folgenden Inhalten:

  • Darstellung der Abfallbehandlungsanlage samt Grundstücksgrenzen
  • Darstellung der Lagerflächen für die Abfälle (getrennt nach Abfallart)
  • Angabe der Raumgrößen in Quadratmeter
  • Angabe der Betriebsflächen im Freien (z.B. Lagerflächen, Kfz-Stellplätze)
  • Darstellung der Brandabschnitte
  • Einzeichnung aller Türen mit Aufschlagsrichtung
  • Darstellung der Brandschutztüren (z.B. T 30)
  • Darstellung der Aufstellungsorte aller ortsgebundenen Maschinen
  • Darstellung der Entlüftung (Zu- und Abluft)

Abfallwirtschaftskonzept (AWK):

  • Angaben über die Branche und den Zweck der Anlage und eine Auflistung sämtlicher Anlagenteile
  • eine verfahrensbezogene Darstellung des Betriebs mit den relevanten Prozessen unter Angabe der Kapazitäten und Zuordnung der Abfall- und Produktionsrückstandsmengen (Beziehung zwischen Input und Output)
  • eine abfallrelevante Darstellung des Betriebs: jedenfalls eine Auflistung aller im Betrieb zu erwartenden anfallenden gefährlichen und nicht gefährlichen Abfälle unter Angabe der Schlüsselnummern und Abschätzung der Mengen
  • organisatorische Vorkehrungen zur Einhaltung abfallwirtschaftlicher Rechtsvorschriften: jedenfalls ist pro Abfallart der voraussichtliche Übernehmer angeben und es sind die Vorkehrungen zur Vermeidung, Verwertung oder Beseitigung der zu erwartenden Abfälle aufzulisten
  • eine Abschätzung der zukünftigen Entwicklung
  • Bei Neuerrichtung bzw. Umbau: Abschätzen der während der Errichtung/des Umbaus anfallenden Abfallarten und –mengen.

Zu erwartende Emissionen:

Beschreibung der zu erwartenden Lärm- und Luftschadstoffemissionen, Staub sowie Abwässer und Angaben über deren Vermeidung oder - sofern dies nicht möglich ist - deren Verringerung. So sind zum Beispiel Angaben zur Lärmentwicklung bei Shredderung in Dezibel (dB) in einer definierten Entfernung von der Schallquelle zu machen.

Angaben über die Eignung des Standortes:

  • Beschreibung der Beschaffenheit des Bodens, auf dem die Behandlungsanlage errichtet wird
  • Angaben über die Entwässerung einer Freifläche (zum Beispiel Einleitung in den Kanal, Versickerung etc)
  • Angabe über die Entfernung der nächsten Nachbarin/des nächsten Nachbarn von der Behandlungsanlage (jeweils getrennt nach Wohnnachbarn und Arbeitnehmern eines benachbarten Betriebes oder einer sonstigen Institution)
  • Verkehrsanbindung

bei Neubauten bzw. baulichen Änderungen zusätzlich:
Baubeschreibung mit den erforderlichen Plänen und Skizzen
, insbesondere

  • Darstellung der Brandabschnitte
  • Angabe der Raumhöhen
  • Angabe der Raumwidmungen
  • Angabe der Raumgrößen in Quadratmeter
  • Angabe der Betriebsflächen im Freien (z.B. Lagerflächen, Kfz-Stellplätze)
  • Einzeichnung aller Türen mit Aufschlagsrichtung
  • Darstellung der Brandschutztüren (z.B. T 30)
  • Darstellung der Aufstellungsorte aller ortsgebundenen Maschinen
  • Darstellung der Entlüftung (Zu- und Abluft)
  • Erforderlichenfalls: statische Vorbemessung

Die nachfolgend angeführten Unterlagen brauchen nur einfach vorgelegt zu werden:

  • Grundbücherliche Bezeichnung der Liegenschaft, die von der Behandlungsanlage beansprucht wird unter Anführung der Eigentümerin/des Eigentümers
    sowie Vorlage eines amtlichen Grundbuchauszugs, der nicht älter als sechs Wochen ist
  • Zustimmungserklärung der Liegenschaftseigentümerin/ des Liegenschaftseigentümers auf deren/dessen Liegenschaft die Behandlungsanlage errichtet bzw. geändert werden soll, wenn die Antragsstellerin/der Antragssteller nicht selbst Eigentümerin/Eigentümer ist
  • Wassernutzungsrechte
    Falls Wassernutzungsrechte bestehen: Bekanntgabe der Inhaberin/ des Inhabers rechtmäßig geübter Wassernutzungen