Abfallbehandlungsanlagen – Erforderliche Unterlagen
Erforderlich ist ein schriftlicher, formloser Antrag. Dieser ist in einfacher Form an den Landeshauptmann von Burgenland, Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 5 – Anlagenrecht, Umweltschutz und Verkehr zu richten.
Diesem Antrag sind in der Regel in vierfacher Ausfertigung folgende Unterlagen beizulegen:
Kurze Projektbeschreibung sowie jedenfalls folgende Informationen:
- Angaben über Art, Zweck, Umfang und Dauer des Projekts
- Betriebszeiten
- Welche (gefährlichen und nicht gefährlichen) Abfälle werden übernommen, jeweils samt Angabe der Schlüsselnummer und Abfallbezeichnung1; welche davon werden ausschließlich gelagert und welche auch behandelt
- Beantragte Kapazität der Anlage in Tonnen und m3;
- zusätzlich bei Änderungen: Angabe über die Kapazitätsausweitung in Prozent
- Art des Behandlungsverfahrens (R- oder D-Verfahren nach Anhang 2 des AWG 2002 in Verbindung mit der Abfallnachweisverordnung)
- Art der Zwischenlagerung inkl. Angaben über die Kapazität
- Im Einzelfall: Gefährdungspotenzial bei gefährlichen Stoffen bzw. Abfällen
Jedenfalls folgende Angaben zum Betriebsablauf:
- Werden die Abfälle angeliefert oder abgeholt? Wie erfolgt der Transport (eigene Lkw, Fremdanlieferung, Bahn)?
- Welche Wiegeeinrichtungen sind vorhanden? Falls keine Wägeeinrichtung vorhanden ist, wie wird das Gewicht ermittelt?
- Genaue Beschreibung der Abfallbehandlung
- Maschinenliste: Welche maschinellen Einrichtungen sind in der Betriebsanlage vorhanden (zum Beispiel Shredder, Absaugeinrichtungen, Schneidevorrichtungen, Gabelstapler, Sortieranlage etc)?
- Wo werden die Abfälle in der Behandlungsanlage gelagert (Eintragung in Plänen) und wie erfolgt die Lagerung (Behälterart)?
- Wie ist die Beschaffenheit der Lagerfläche (z.B. flüssigkeitsdicht, chemikalienbeständig, überdacht, Erfassung der Niederschlagswässer)
- Erfolgt eine Einleitung von Abwässern in den öffentlichen Kanal oder in ein Gewässer?
Lagepläne und sonstige Pläne mit folgenden Inhalten:
- Darstellung der Abfallbehandlungsanlage samt Grundstücksgrenzen
- Darstellung der Lagerflächen für die Abfälle (getrennt nach Abfallart)
- Angabe der Raumgrößen in Quadratmeter
- Angabe der Betriebsflächen im Freien (z.B. Lagerflächen, Kfz-Stellplätze)
- Darstellung der Brandabschnitte
- Einzeichnung aller Türen mit Aufschlagsrichtung
- Darstellung der Brandschutztüren (z.B. T 30)
- Darstellung der Aufstellungsorte aller ortsgebundenen Maschinen
- Darstellung der Entlüftung (Zu- und Abluft)
Abfallwirtschaftskonzept (AWK):
- Angaben über die Branche und den Zweck der Anlage und eine Auflistung sämtlicher Anlagenteile
- eine verfahrensbezogene Darstellung des Betriebs mit den relevanten Prozessen unter Angabe der Kapazitäten und Zuordnung der Abfall- und Produktionsrückstandsmengen (Beziehung zwischen Input und Output)
- eine abfallrelevante Darstellung des Betriebs: jedenfalls eine Auflistung aller im Betrieb zu erwartenden anfallenden gefährlichen und nicht gefährlichen Abfälle unter Angabe der Schlüsselnummern und Abschätzung der Mengen
- organisatorische Vorkehrungen zur Einhaltung abfallwirtschaftlicher Rechtsvorschriften: jedenfalls ist pro Abfallart der voraussichtliche Übernehmer angeben und es sind die Vorkehrungen zur Vermeidung, Verwertung oder Beseitigung der zu erwartenden Abfälle aufzulisten
- eine Abschätzung der zukünftigen Entwicklung
- Bei Neuerrichtung bzw. Umbau: Abschätzen der während der Errichtung/des Umbaus anfallenden Abfallarten und –mengen.
Zu erwartende Emissionen:
Beschreibung der zu erwartenden Lärm- und Luftschadstoffemissionen, Staub sowie Abwässer und Angaben über deren Vermeidung oder - sofern dies nicht möglich ist - deren Verringerung. So sind zum Beispiel Angaben zur Lärmentwicklung bei Shredderung in Dezibel (dB) in einer definierten Entfernung von der Schallquelle zu machen.
Angaben über die Eignung des Standortes:
- Beschreibung der Beschaffenheit des Bodens, auf dem die Behandlungsanlage errichtet wird
- Angaben über die Entwässerung einer Freifläche (zum Beispiel Einleitung in den Kanal, Versickerung etc)
- Angabe über die Entfernung der nächsten Nachbarin/des nächsten Nachbarn von der Behandlungsanlage (jeweils getrennt nach Wohnnachbarn und Arbeitnehmern eines benachbarten Betriebes oder einer sonstigen Institution)
- Verkehrsanbindung
bei Neubauten bzw. baulichen Änderungen zusätzlich:
Baubeschreibung mit den erforderlichen Plänen und Skizzen, insbesondere
- Darstellung der Brandabschnitte
- Angabe der Raumhöhen
- Angabe der Raumwidmungen
- Angabe der Raumgrößen in Quadratmeter
- Angabe der Betriebsflächen im Freien (z.B. Lagerflächen, Kfz-Stellplätze)
- Einzeichnung aller Türen mit Aufschlagsrichtung
- Darstellung der Brandschutztüren (z.B. T 30)
- Darstellung der Aufstellungsorte aller ortsgebundenen Maschinen
- Darstellung der Entlüftung (Zu- und Abluft)
- Erforderlichenfalls: statische Vorbemessung
Die nachfolgend angeführten Unterlagen brauchen nur einfach vorgelegt zu werden:
- Grundbücherliche Bezeichnung der Liegenschaft, die von der Behandlungsanlage beansprucht wird unter Anführung der Eigentümerin/des Eigentümers
sowie Vorlage eines amtlichen Grundbuchauszugs, der nicht älter als sechs Wochen ist - Zustimmungserklärung der Liegenschaftseigentümerin/ des Liegenschaftseigentümers auf deren/dessen Liegenschaft die Behandlungsanlage errichtet bzw. geändert werden soll, wenn die Antragsstellerin/der Antragssteller nicht selbst Eigentümerin/Eigentümer ist
- Wassernutzungsrechte
Falls Wassernutzungsrechte bestehen: Bekanntgabe der Inhaberin/ des Inhabers rechtmäßig geübter Wassernutzungen